Wie kann ein sicherer Betrieb gewährleistet werden? Handlungshilfen für die Beschaffung neuer Therapieliegen und für die Nachrüstung vorhandener Liegen

Die Unfallgefahren mit energetisch höhenverstellbaren Liegen sind als hoch einzustufen, wie Gefährdungen durch Einklemmungen zeigen. Darum rät die BGW dringend, vorhandene Liegen zu überprüfen, die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen und bei Neubeschaffungen auf die sicherheitstechnische Ausstattung zu achten. 

Handlungsempfehlung für Neubeschaffungen

Steht die Neubeschaffung einer Therapieliege an, lässt sich die Gefährdung verringern, indem auf Einhaltung des Prinzips der "integrierten Sicherheit" geachtet wird. Die konstruktive Beseitigung oder Minimierung der Risiken per Design muss Vorrang vor Schutzmaßnahmen und organisatorischen Maßnahmen haben. Dazu sollten Erkundigungen beim Hersteller eingeholt werden.

Um die Kommunikation mit den Herstellern zu erleichtern, stellt die BGW eine "Mustererklärung zur sicherheitstechnischen Ausstattung bei der Neubeschaffung von Therapieliegen" zur Verfügung. In dieser bilateralen Erklärung zwischen Kunde und Hersteller soll der Hersteller erklären, dass bei einer neuen Liege die konstruktive Sicherheit beachtet wurde.

Handlungsempfehlungen für Bestandsliegen

Seit Dezember 2020 fordern die obersten Landesbehörden für Medizinprodukte sowie das BfArM verschärfte Maßnahmen beim Umgang mit Bestandsliegen (siehe Information der obersten Landesbehörden und des BfArM). So sind elektrisch höhenverstellbare Liegen auf Mängel zu überprüfen. Sollte ein Mangel festgestellt werden, müssen sie fachgerecht nachgerüstet oder repariert werden. Auch Liegen, die bereits mit einer Sperrbox ausgestattet sind, bedürfen einer Überprüfung und, soweit es sich um die einzige technische Sicherheitseinrichtung handelt, einer Nachrüstung.

Die BGW rät dringend, vorhandene Liegen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung erneut und regelmäßig zu überprüfen. Unsere Mustergefährdungsbeurteilung "Mechanische Gefährdungen an energetisch höhenverstellbaren Liegen" hilft, Gefährdungen durch energetisch höhenverstellbare Liegen zu ermitteln und notwendige Maßnahmen einzuleiten. Die ausgefüllten Formblätter können Sie für die Dokumentation Ihrer Gefährdungsbeurteilung und als Nachweise für behördliche oder berufsgenossenschaftliche Überprüfungen nutzen.

Betreiberinnen und Betreiber sollten vom Hersteller die Nachrüstung eines sicherheitstechnisch akzeptablen Zustands verlangen. Aus haftungsrechtlichen Gründen sollte eine Nachrüstung nur mit Bauteilen erfolgen, die vom Hersteller der Liege freigegeben sind, und der Einbau sollte durch den Hersteller selbst oder eine autorisierte Fachfirma vorgenommen werden.

Für die Kommunikation mit dem Hersteller stellt die BGW eine "Mustererklärung zur sicherheitstechnischen Nachrüstung von bereits in Verkehr gebrachten Therapieliegen" zur Verfügung. In dieser soll der Hersteller erklären, dass bei einer Bestandsliege geeignete Sicherheitstechnik fachgerecht nachgerüstet wurde.

Video: Therapieliegen - Sicherheit zahlt sich aus

Sofortmaßnahmen

Bis zur Nachrüstung sind unverzüglich die folgenden Maßnahmen für einen sicheren Betrieb erforderlich (kumulativ, nicht abschließend):

  • Außerbetriebnahme des Geräts bei Nichtgebrauch; der Schaltzustand muss zweifelsfrei und schnell erkennbar sein
  • Festlegung der Regelungen zum sicheren Betreiben im Rahmen einer Arbeits-/Betriebsanweisung
  • Anbringen eines Warnhinweises auf mögliche Quetsch- und Scherverletzungen (Tipp: BGW-Aufkleber nutzen!)
  • Regelmäßige Unterweisung aller Beschäftigen – auch des Reinigungspersonals
  • Information externer Dienste über Sicherheitsrisiken
  • Regelmäßige Kontrolle der Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen
  • Dokumentation der getroffenen Maßnahmen