Gefährdungen durch Röntgenstrahlung
Beim Röntgen und bei der Computertomographie können die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ionisierender Strahlung ausgesetzt sein. Dies macht besondere Maßnahmen erforderlich.
Die Wahrscheinlichkeit von Strahlenschäden steigt mit der Strahlendosis. Man kann aber nicht von einer harmlosen Schwellendosis ausgehen. Auch durch eine niedrige Dosis kann Jahre später eine Krebserkrankung auftreten.
Für die Verwendung von Röntgengeräten muss von der zuständigen Behörde eine Genehmigung eingeholt werden. Voraussetzung ist die Fachkunde im Strahlenschutz bei mindestens einem Tierarzt oder einer Tierärztin der Praxis.
Voraussetzung für Tätigkeiten in der Computertomographie ist die besondere Fachkunde gemäß Anlage 3 der Richtlinie zur Strahlenschutz- und zur Röntgenverordnung.
Die Röntgengeräte müssen alle fünf Jahre von einer sachkundigen Person geprüft werden.
Die ausführenden Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen die erforderlichen Kenntnisse im Strahlenschutz haben. Sowohl Fachkunde als auch Kenntnisse müssen alle fünf Jahre aufgefrischt werden.
Beispiele für Maßnahmen zur Risikoreduzierung
Technisch
- Strahlenundurchlässige Wände und Türen installieren
- Kontrollbereich kennzeichnen
- Strahlenbündel so eng wie möglich einblenden
- Verfahren mit dem geringsten Dosisbedarf verwenden: Streustrahlenraster, Kontrastmittel und weitere technische Hilfsmittel so auswählen, dass für das Personal die geringste Strahlendosis erreicht wird
- Ausreichend Lagerungshilfen und Kassettenhalter zur Reduktion der Streustrahlenbelastung zur Verfügung stellen
Organisatorisch
- Unnötige Aufnahmen vermeiden
- Aufenthaltsdauer im Kontrollbereich durch Sedierung der zu untersuchenden Tiere minimieren
- Alle fünf Jahre Überprüfung des Röntgengeräts von einer sachkundigen Person
- Strahlenschutzanweisung mit aufgeführten Strahlenschutzmaßnahmen erstellen
- Sicherstellen, dass strahlenexponierte Personen an der arbeitsmedizinischen Vorsorge teilnehmen. Die ärztlichen Bescheinigungen für die Dauer der beruflichen Tätigkeit aufbewahren
- Röntgenschutzkleidung regelmäßig überprüfen und schadhafte Röntgenschutzkleidung aussortieren
Persönlich
- Dosimeter bereitstellen, die regelmäßig ausgewertet werden
- Sicherstellen, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Röntgenschutzkleidung tragen
- Mindestens einmal jährlich unterweisen und Unterweisung dokumentieren und unterschreiben lassen