Erste Hilfe und Notfallmaßnahmen
Wenn sich ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin bei der Arbeit verletzt, muss sichergestellt sein, dass fachkundig Erste Hilfe geleistet werden kann. Die Abläufe in Notfallsituationen müssen allen bekannt sein.
Kleine und große Unfälle passieren nicht nur in der tierärztlichen Praxis, wo meist weitere Personen anwesend sind und Notrufe einfach abgesetzt werden können. Auch für Außentermine müssen Regelungen getroffen sein, die sicherstellen, dass jederzeit Hilfe verfügbar ist.
Beispiele für Maßnahmen zur Risikoreduzierung
Organisatorisch
- mindestens zehn Prozent der Beschäftigten in Erster Hilfe ausbilden lassen
- Sicherstellen, dass Ersthelferinnen und Ersthelfer spätestens alle zwei Jahre fortgebildet werden
- Erste-Hilfe-Material bereithalten und rechtzeitig vor Ablauf des Verwendbarkeitsdatums austauschen
- Menge des Erste-Hilfe-Materials muss der Betriebsgröße und dem Verletzungsrisiko angemessen sein und mindestens dem Betriebsverbandkasten nach DIN 13157 entsprechen
- Aufbewahrungsort des Erste-Hilfe-Materials mit entsprechenden Piktogrammen markieren
- Notfallplan mit Telefonnummern der nächstgelegenen durchgangsärztlichen Praxis oder entsprechend ausgestatteter Ambulanzen im Einsatzgebiet erstellen und aushängen
- Auch leichte Verletzungen dokumentieren, wenn sie nicht durchgangsärztlich behandelt werden
Persönlich
- Unterweisung anhand des Notfallplans
- Unterweisung zum Thema Rettungskette für innerbetriebliche und außerbetriebliche Notfälle
Zusätzliche Maßnahmen bei Auswärtsterminen:
- Alleinarbeit möglichst vermeiden und ein Mobiltelefon mitnehmen
- Bei Einsätzen ohne weitere anwesende Person sicherstellen, dass weitere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen die Einsatzorte und Fahrtrouten kennen
Kfz-Verbandskasten nach DIN 13164 und Verbandbuchformulare auf Außentermine mitnehmen