Erste Hilfe
Um sicherzustellen, dass bei einem Unfall Erste Hilfe geleistet werden kann, sind Unternehmen verpflichtet, betriebliche Ersthelfende ausbilden zu lassen.
In jedem Unternehmen ab 2 bis 20 anwesenden Versicherten muss stets mindestens eine Person für die Erste Hilfe vor Ort sein. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten müssen in Verwaltungs- und Handelsbetrieben fünf Prozent und in sonstigen Betrieben zehn Prozent Ersthelfende zur Verfügung stehen.
Aus- und Fortbildung
Zur Schulung der betrieblichen Ersthelfenden werden von der BGW ausschließlich zwei Kursarten bezahlt: Dies ist zum einen die Ausbildung und zum anderen die alle zwei Jahre nötige Fortbildung. Die Kosten für alle anderen Erste-Hilfe-Kurse werden nicht von der BGW übernommen.
Erste-Hilfe-Ausbildung und Erste-Hilfe-Fortbildung dürfen nur von zugelassenen Anbietern - den sogenannten ermächtigten Stellen - durchgeführt werden. Die Grundausbildung richtet sich an medizinische Laien, die durch Besuch des Kurses in die Lage versetzt werden sollen, bei einem Arbeitsunfall im Kollegenkreis alles Notwendige und Richtige zu veranlassen.