Gefahrstoffe Schäden und Beeinträchtigung der Gesundheit werden vermieden
Ob im Lager oder beim Anwenden und Freisetzen von Gefahrstoffen: Wer in der Schädlingsbekämpfung arbeitet, kommt täglich mit potenziell gefährlichen Stoffen in Kontakt, die die Gesundheit schädigen können.
- Schädlingsbekämpfungsmittel
- Holzschutzmittel
- Pflanzenschutzmittel
- Entzündbare Flüssigkeiten und Gase
- Desinfektions- und Reinigungsmittel
Gefahrstoffe können auch beim Umgang mit ungefährlichen Substanzen entstehen: Beispielsweise können sich beim Mischen verschiedener Substanzen ätzende Reaktionsprodukte oder gefährliche Gase bilden.
Die möglichen gesundheitsschädlichen Wirkungen reichen von sensibilisierend, reizend und ätzend bis giftig und krebserregend.
Einwirkung auf den Körper verhindern
Bei der Anwendung lässt sich die Freisetzung von Gefahrstoffen nicht immer verhindern. Diese können durch Hautkontakt, die Atemwege oder durch Verschlucken auf den Körper einwirken. Dauer und Ausmaß der Exposition müssen so gering wie möglich gehalten werden. Dies gilt vor allem für Wirkstoffe, die giftig sind oder fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd oder krebserzeugend wirken.
Lagerung von Gefahrstoffen
Auch bei der Lagerung von Gefahrstoffen müssen die stoffspezifischen Gesundheitsgefahren berücksichtigt werden, falls es zu einer unbeabsichtigten Freisetzung kommen sollte. Lagerbehältnisse müssen regelmäßig einer Sichtprüfung auf Beschädigungen unterzogen werden.
Für einige Gefahrstoffe empfiehlt es sich, ein Bindemittel bereitzuhalten. Bei gefährlichen flüssigen Gefahrstoffen muss mit Auffangwannen oder ähnlichen Maßnahmen verhindert werden, dass sie bei der Lagerung ungehindert auslaufen können.
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Brand- und Explosionsgefahren
Einige Chemikalien, aber auch Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind entzündbar oder leicht entzündbar. Dämpfe können mit der Luft ein explosives Gemisch bilden, das heißt eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen.
Aber nicht nur Präparate zur Schädlingsbekämpfung können eine Gefährdung darstellen: So können auch Stäube von Getreide oder trockenem Taubenkot eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen. Achten Sie also auch am Einsatzort auf potenzielle Zündquellen, etwa durch statische Entladungen, heiße Oberflächen oder Elektrogeräte.
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Gefahrstoffe erfassen
Neben den Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen in den Arbeitsbereichen müssen auf betrieblicher Ebene die Rahmenbedingungen geschaffen und Verantwortlichkeiten festgelegt werden.
Ein Gefahrstoffverzeichnis muss geführt werden, in dem alle potenziell gefährlichen Arbeitsstoffe im Betrieb erfasst sind. Ebenfalls müssen für den Umgang mit Gefahrstoffen Betriebsanweisungen erstellt werden, in denen angemessene Vorsichtsmaßnahmen festzulegen sind und anhand derer die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterwiesen werden können. Dieses gilt auch für Stoffgemische und Präparate, die unter Umständen keine Gefahrstoffkennzeichnung mitbringen, aber in der Handhabung trotzdem problematisch sind, zum Beispiel Fertigpräparate.
Orientieren Sie sich bei der Gefährdungsbeurteilung an den Sicherheitsdatenblättern. Hier finden Sie unter anderem Angaben über notwendige Schutzmaßnahmen bei Lagerung, Handhabung, Transport und Entsorgung. Beziehen Sie bei der Risikobewertung von Schädlingsbekämpfungs- und Desinfektionsmitteln Ihren Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin mit ein. Er oder sie wird Sie bei der Ausgestaltung der arbeitsmedizinischen Vorsorge für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten.
Substitution - ungefährlichere Alternativen prüfen
Prüfen Sie, ob Präparate mit geringer Toxizität eine vergleichbare Wirksamkeit besitzen.
Die Exposition von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit CMR-Stoffen (cancerogen, mutagen, reprotoxisch) müssen erfasst werden.
Beispiele für Maßnahmen zur Risikoreduzierung
- Verantwortlichkeiten und Verantwortliche festlegen
- Gefahrstoffverzeichnis führen
- Sicherheitsdatenblätter der Hersteller oder Lieferanten verfügbar halten
- Betriebsanweisungen erstellen und Unterweisungen durchführen
- Regelmäßige Substitutionsprüfungen veranlassen
- Gegebenenfalls Explosionsschutzdokument führen
- Zum Schutz vor Aerosolen und Stäuben Staubfiltermasken tragen
- Zum Schutz vor einer dermalen Gefährdung geeignete Schutzhandschuhe verwenden
- Alle Behälter und Gebinde, die Gefahrstoffe enthalten, kennzeichnen
- Gefahrstoffe nur in gekennzeichneten und nicht verwechselbaren Gebinden aufbewahren
- Gefahrstoffe nur in geeigneten Lagerräumen lagern und Zusammenlagerungsverbote beachten
- Betriebliche Logistik so organisieren, dass an den Arbeitsplätzen nicht mehr als der Tages- oder Schichtbedarf aufbewahrt wird
- Gefahrstoffe nicht mit Lebensmitteln zusammen lagern
- Eventuell Bindemittel für die Aufnahme von freigesetzten Gefahrstoffen bereithalten
- Lagerbehälter für flüssige Gefahrstoffe in einer Auffangwanne lagern oder auf andere Art sicherstellen, dass flüssige Gefahrstoffe nicht ungehindert auslaufen können
- Lagerbehälter einer regelmäßigen Sichtprüfung unterziehen
- Flüssiggasflaschen und Gaskartuschen gegen Umfallen sichern und regelmäßig auf Beschädigungen kontrollieren
- Art und Umfang der arbeitsmedizinischen Vorsorge ermitteln: Vorsorge anbieten oder Teilnahme an der Pflichtvorsorge sicherstellen