Gefährliche Arbeiten Die Rettungskette ist bei allen Arbeiten sichergestellt
Gefährliche Arbeiten sollten grundsätzlich nicht von einer Person allein ausgeführt werden.
Sonst ist bei einem Unfall nicht sichergestellt, dass die Rettungskette rechtzeitig ablaufen kann. Alleinarbeit bedeutet, dass eine Person – auch kurzfristig – außerhalb von Ruf- und Sichtweite anderer arbeitet.
Beispiele für gefährliche Arbeiten
- Arbeiten mit Absturzgefahr
- Arbeiten in Silos, Behältern oder engen Räumen
- Feuerarbeiten in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen oder an geschlossenen Hohlkörpern
- Arbeiten im Bereich von Gleisen während des Bahnbetriebes
- Arbeiten an offenen Einfüllöffnungen von Ballenpressen
- Arbeiten in gasgefährdeten Bereichen, wie zum Beispiel Kanal- oder Kellerschächte, sowie Arbeiten in potenziell sauerstoffreduzierter Atmosphäre
- Einsatz von Nebelpräparaten und Begasungsmitteln zur Bekämpfung von Schädlingen
- Arbeiten in kontaminierten Bereichen
Risikoabschätzung für Alleinarbeit
Mit einer gewissenhaften Risikoabschätzung lässt sich entscheiden, ob und mit welchen Sicherheitsmaßnahmen Alleinarbeit vertretbar ist oder ob zwei oder mehrere Personen erforderlich sind.
Bewertungskriterien sind das Unfallrisiko und die Fragen, ob die Person nach einem Unfall handlungsfähig wäre und wie lange es zum Auffinden und zur Erstversorgung dauern würde.
Beispiele für Maßnahmen zur Risikoreduzierung
- Für kritische Arbeitssituationen Personen-Notsignal-Anlage (PNA) mit willensunabhängiger Alarmfunktion einsetzen
- Regelmäßige Kontrollgänge durch eine zweite Person, zum Beispiel Sicherheitspersonal im Kundenbetrieb
- Zeitlich abgestimmte Telefon- oder Funkmeldesysteme
- Ständige Kameraüberwachung