Absturzgefährdungen in der Schädlingsbekämpfung Unfallrisiken auf hoch gelegenen Arbeitsplätzen werden beachtet

Die Gefährdungen beim Arbeiten in der Höhe sind immer ernst zu nehmen, egal wie groß der Abstand zum Boden ist. Auf das richtige Arbeitsgerät sowie auf die Sicherung und Unterweisung ist zu achten.

Unabhängig von der Arbeitshöhe auf Sicherheit achten

Bei der Vogelabwehr, dem Entfernen von Wespennestern oder der Bekämpfung des Eichenprozessionsspinners - die Schädlingsbekämpfung erfordert oft Arbeit in beachtlichen Höhen. Bei einem Absturz besteht ein hohes Risiko für schwere oder sogar tödliche Verletzungen.

Einsatzorte und Gegebenheiten wechseln ständig und mit ihnen Unfallursachen und Risikofaktoren. Fußgänger- oder Fahrzeugverkehr in der Nähe von Leiterarbeitsplätzen, schlechtes Wetter, schwer zugängliche Stellen, Eile, ungeeignete Leitern. Abrutschen mit einem Werkzeug, sich Stoßen oder ein Stromschlag können einen Sturz nach sich ziehen.

Defekte Arbeitsgeräte oder beschädigte oder ungeeignete Leitern tragen zu einem erhöhten Risiko bei. Bei Sturm besteht ein so hohes Unfallrisiko, dass Arbeiten in der Höhe verboten sind.

Doch auch bei geringer Höhe ist die Verletzungsgefahr nicht zu unterschätzen. Gerade bei Routinetätigkeiten in Innenräumen auf Anlege- oder Stehleitern – zum Beispiel bei der Wartung von elektrischen Fliegenfanggeräten oder der Kontrolle von Pheromonsystemen – neigt man dazu, die Vorsicht außer Acht zu lassen.

Arbeiten auf Leitern

Als Dauerarbeitsplatz sind Leitern nicht geeignet. Das Limit liegt bei zwei Stunden. Anlegeleitern müssen sicher stehen: Auf festem Untergrund ist ein Anstellwinkel zwischen 65 und 75 Grad sicher. Wenn nötig, muss die Leiter zusätzlich fixiert werden. Leitern vor geschlossenen Türen, in Durchgängen, an belebten Orten oder Baustellen sind – ohne zusätzliche Absperrung oder eine sichernde Person – ein gefährlicher Arbeitsplatz.

Für weiche Untergründe eignen sich Leitern mit Stahlspitzen oder breiten Balken anstelle der Füße. Leitern mit Holmverlängerungen sind auf unebenen Untergründen oder auch auf Treppen einsetzbar.

Hebebühnen

Der Einsatz von Hebebühnen stellt oft eine sicherere Alternative zur Arbeit mit Leitern in großer Höhe dar. Doch ihre Handhabung verlangt zusätzliche Kenntnisse und Sicherungsmaßnahmen.

Bei der Arbeit auf Ausleger- oder Teleskoparbeitsbühnen kann der Bediener oder die Bedienerin durch den sogenannten Peitschen- oder Katapulteffekt bei Schwingungen des Teleskoparmes aus dem Arbeitskorb geschleudert werden, wenn auf eine Sicherung verzichtet wurde.

Sicherungssysteme

Die Verwendung eines Sicherheitsgeschirrs mit Rückhaltesystem schützt vor dem Sturz in die Tiefe an Dachkanten oder anderen absturzgefährdeten Bereichen. Allerdings droht bei längerem bewegungslosem Hängen im Geschirr ein lebensgefährlicher Schock.

Auch der Einsatz von Absturzsicherungen, zum Beispiel von Netzen, Geländern oder Auffanggurten, verlangt sachkundigen Umgang und regelmäßige Wartung.

Jede Schutzausrüstung kann wirkungslos sein, wenn sie beschädigt oder verschlissen ist oder falsch verwendet wird. Absturzsicherungen mit Beschädigungen oder Materialermüdung können bei einem Sturz reißen oder brechen. Alle Teile einer Schutzausrüstung, die vor Lebensgefahr oder schweren bleibenden Gesundheitsschäden schützen soll, müssen sorgfältig geprüft und eventuell gewartet werden. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen müssen zur Benutzung jährlich unterwiesen werden.

Beispiele für Maßnahmen zur Risikoreduzierung

Technisch

  • Wenn möglich Absturzsicherungen wie Geländer oder Netze installieren: bessere Schutzwirkung als persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz
  • Bei großen Arbeitshöhen anstatt der Leiter besser Hebebühnen oder Gerüste einsetzen
  • Auch kleine Gerüste und Arbeitsbühnen benötigen einen Seitenschutz, wenn sie zwei Meter hoch sind

Organisatorisch

  • Regelmäßige Leiterprüfung durch Sachkundige. Defekte Leitern aus dem Verkehr ziehen
  • Hubsteiger, Leitern und Gerüste auf öffentlichen und innerbetrieblichen Verkehrswegen durch Warnhinweise und Absperrungen sichern
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge zu Tätigkeiten mit Absturzgefahr anbieten
  • Rechtzeitige Bergung oder Rettung von im Gurt hängenden hilflosen Personen sicherstellen

Persönlich

  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen in der Nutzung von Hubarbeitsbühnen unterweisen lassen
  • Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen jährlich zum sicheren Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung gegen Absturz unterweisen
  • Bei Arbeiten an Dachkanten und auf Auslegerhebebühnen die Verwendung von Ganzkörper-Sicherungssystemen mit Rückhaltesystem als persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz verbindlich vorschreiben
  • Bei der Sicherung nur zugelassene Anschlagpunkte verwenden