Ihre Kostenübernahmebestätigung (ohne Registrierung):
Sie erhalten das geprüfte Formular zum Ausdrucken oder Speichern. Bei einer weiteren Kostenübernahmeprüfung müssen erneut alle Unternehmensdaten eingegeben werden. Sie haben alle Kriterien gründlich überprüft?
Die online eingetragenen Namen der Teilnehmenden auf dem Anmeldeformular sind für die Ausbildungsstelle erforderlich, da das online ausgefüllte und ausgedruckte Formular bereits eine Kostenzusage der BGW ist. Die Teilnehmenden müssen zudem bei Namensgleichheit unterscheidbar bleiben. Diese Angaben sind gleichzeitig auch für die Prüfung der Kostenübernahme durch die BGW erforderlich. Unterzeichnete Anmeldeformulare dienen dem Nachweis, dass eine Ausbildungsmaßnahme tatsächlich erfolgt ist. Da die BGW die Kosten für Ausbildungsmaßnahmen im Sinne des § 23 SGB VII übernimmt, ist sie gleichzeitig zur Überprüfung der Abrechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen der Ausbildungsstellen verpflichtet. Es handelt sich somit um eine Datenverarbeitung zur gesetzlichen Aufgabenwahrnehmung (Art. 6 Abs. 1 lit. c und e DSGVO, § 199 Abs. 1 Nr. 5 SGB VII).
Die von der Ausbildungsstelle zur Prüfung der Kostenübernahme eingereichten Anmeldeformulare werden entsprechend 6 Jahre nach Ablauf des Geschäftsjahres aufbewahrt und danach gelöscht (§ 35 SRVwV).
Die Auswahlbox zum Beruf der Teilnehmenden im Anmeldeverfahren dient lediglich der Auskunft, ob die ausgewählte Berufsgruppe "zugelassen" oder "nicht zugelassen“ ist. Hintergrund ist, dass Gesundheitsfachberufe keine weitere Ausbildung zu betrieblichen Ersthelfenden benötigen, da sie Teil der beruflichen Qualifikation ist. Aus diesem Grund übernimmt die BGW in solchen Fällen die Kosten nicht. Die Information über den Beruf der Teilnehmenden wird nicht bei der BGW gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.