Hilfe beim Brandschutz
Betriebe sind beim Thema Brandschutz unter anderem verpflichtet, Flucht- und Rettungswege zu kennzeichnen, Brandschutztüren und Feuerlöschanlagen zu installieren sowie die Beschäftigten zu unterweisen. Beim Brandschutz sind Unternehmer und Unternehmerinnen aber nicht allein: Brände zu verhüten oder zu bekämpfen, ist eine Gemeinschaftsaufgabe. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit, Brandschutzbeauftragte und Sicherheitsbeauftragte unterstützen die Unternehmensleitung dabei. Betriebe müssen außerdem Brandschutzhelferinnen und -helfer bestimmen und ausbilden. Diese Beschäftigten sollen bei einem Brand schnell und fachgerecht beim Löschen und Evakuieren helfen. Auch Brandschutzbeauftragte können hilfreich sein.
Wie viele Brandschutzhelfer und -helferinnen sind nötig?
Die ausreichende Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung: Besteht keine besondere Brandgefahr, reicht es, circa fünf Prozent der Beschäftigten als Brandschutzhelferinnen oder -helfer ausbilden zu lassen. Also eine von 20 Personen. Ist das Brandrisiko höher, können mehr Brandschutzhelfende nötig sein. Das gilt auch, wenn sehr viele oder mobilitätseingeschränkte Personen anwesend sind - etwa in einem Krankenhaus oder einem Altenpflegeheim. Zu berücksichtigen sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, zum Beispiel bei Fortbildung, Urlaub und Krankheit. Die Ausbildung kann im Unternehmen stattfinden oder extern, zum Beispiel zusammen mit Feuerlöschgeräteherstellern oder Feuerwehren. Sie sollte alle zwei bis fünf Jahre aufgefrischt werden. Brandschutzhelferinnen und -helfer lernen neben vorbeugendem Brandschutz, wie Feuerlöschgeräte funktionieren und wirken, sowie das richtige Verhalten bei Bränden. Ausbildungsinhalte sind in der DGUV-Broschüre "Brandschutzhelfer - Ausbildung und Befähigung" zusammengefasst.
Was sind Brandschutzbeauftragte?
Für den Brandschutz sind in Betrieben aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen Brandschutzbeauftragte erforderlich, die durch ihre qualifizierte Ausbildung als zentrale Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung stehen.
Die überarbeitete DGUV Information 205-003
Spezielle Regelungen zur Gestaltung der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten sind neu definiert und festgeschrieben worden. Die Ausbildung soll im Rahmen von Präsenzveranstaltungen und gegebenenfalls in Kombination mit anderen Lernformen, wie z. B. Praxisphasen, Praxisprojekt, Selbstlernphasen und Online-Seminaren stattfinden. Die DGUV Information 205-003 führt darüber hinaus näher aus, welche Ausbildungseinrichtungen bzw. welche ausbildenden Personen als qualifiziert und fachkundig gelten.
Diese sechs Änderungen sind seit 2024 verpflichtend
- Meldung an zuständige Genehmigungsbehörde
- Vielfältige Ausbildungsvarianten sind jetzt möglich
- Neuer Anspruch an Qualifikationen und Fähigkeiten
- Verpflichtende Fortbildung nach spätestens 3 Jahren
- Brandschutzbeauftragte sind weiterhin weisungsfrei.