Brandschutz
Maßnahmen zum Brandschutz dienen dazu, Brände zu verhindern oder die Auswirkungen von Bränden so gering wie möglich zu halten. Dazu gehören die folgenden baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Maßnahmen:
Baulicher Brandschutz
Bauliche Maßnahmen müssen unter anderem folgende Aspekte berücksichtigen:
- Brandverhalten und Feuerwiderstand des Gebäudes und der Bauteile
- Verwendung von für den Brandschutz zugelassenen Bauprodukten
- Aufteilung der Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und Brandschutztüren
- Festlegung und Kennzeichnung der Flucht- und Rettungswege
- Brandbekämpfung durch fest eingebaute Sprinkleranlagen
Anlagentechnischer Brandschutz
Darunter fallen alle technischen Anlagen und Einrichtungen, die den Brandschutz verbessern. Zu den typischen gebäudetechnischen Anlagen zählen insbesondere:
- Elektroinstallation
- Brandmeldeanlagen inklusive Anlagen zur optischen und akustischen Alarmierung
- Rauchabzugsanlagen (RWA)
- Anlagen zur Bevorratung von und Versorgung mit Löschwasser
- Feuerlöschanlagen mit dem zugehörigen Löschmittel inklusive Handfeuerlöscher
- Rauchschutztüren in Flucht- und Rettungswegen
- Fluchttürterminals zur Steuerung und Überwachung von ins Freie oder in andere Brandabschnitte führenden Fluchttüren
Organisatorischer Brandschutz
Zu den Aufgaben des organisatorischen Brandschutzes gehören:
- Erstellen und Aushängen von Brandschutzordnung, Brandschutzplänen und Alarmplänen
- Bestellung einer ausreichenden Anzahl von Brandschutzhelfern und gegebenenfalls eines Brandschutzbeauftragten
- Schulung für den Umgang mit brennbaren Stoffen und das Verhalten bei Bränden