Inklusion – was ist das eigentlich? Betrifft sie nur die Arbeitswelt? Oder auch andere Lebensbereiche? Ist sie eine Vision oder schon gelebte Realität? Und was hat die BGW damit zu tun? Licht ins Dunkel bringt diese Rubrik.
Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie zu verwirklichen hat weitreichende Folgen für alle Aspekte des Zusammenlebens. Konkret soll dafür gesorgt werden, dass jeder Mensch am gesellschaftlichen Leben gleichberechtigt und selbstbestimmt teilhaben kann. Inklusion verlangt, dass alle in den Genuss dieses Zustands kommen – unabhängig von Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, Behinderungen, Bildung, sexueller Orientierung oder anderen individuellen Aspekten.