Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz und die DGUV Vorschrift 2 verpflichtet Unternehmerinnen und Unternehmer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen. Die Fachkräfte beraten die Führungsebene in Fragen der betrieblichen Arbeitssicherheit und tragen damit maßgeblich dazu bei, sicheres und gesundes Arbeiten in allen Bereichen eines Unternehmens wirksam und nachhaltig zu etablieren.
Die BGW bietet allen, die sich für eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit interessieren und die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, einen Lehrgang zum Fachkundeerwerb an. Der Lehrgang entspricht dem Ablauf des „Sifa-Ausbildungslehrgangs 3.0“ der DGUV.
Informationen zur Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit
Persönliche Voraussetzungen
- Sie haben eine der folgenden beruflichen Qualifikationen: Ingenieurin/Ingenieur (Diplom, Master, Bachelor), staatlich anerkannte/r Technikerin/Techniker sowie Meisterin/Meister mit mindestens zweijähriger Berufspraxis. Auf Anfrage können gleichwertige Qualifikationen und Funktionen zugelassen werden.
- Sie können und möchten eigenverantwortlich arbeiten und selbstorganisiert lernen.
- Sie sind bereit im Rahmen der Ausbildung mit digitalen Endgeräten zu arbeiten.
Betriebliche Voraussetzungen
- Das Unternehmen, in dem Sie eingestellt sind, beschäftigt mindestens 50 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
- Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber ist bereit Sie für die Zeit, die Sie für die Ausbildung im Seminar, zu Hause und im Betrieb benötigen, freizustellen.
- Ihre Arbeitgeberin/Ihr Arbeitgeber unterstützt Sie dabei, Aufgaben aus der Ausbildung im Unternehmen umzusetzen. Dazu gehört auch, dass Ihnen ein digitales Endgerät zur Verfügung gestellt wird, welches Sie im Betrieb, bei den Präsenzveranstaltungen in der BGW Akademie sowie zu Hause nutzen können. Im Unternehmen sollten Sie außerdem freien Internetzugang haben.
Lernfelder und Handlungssituationen
Die Ausbildung gliedert sich in sechs Lernfelder und beschäftigt sich mit Handlungssituationen, die an den Aufgaben einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ausgerichtet sind. Themen und Abfolge der Handlungssituationen sind aufeinander aufgebaut und den Lernfeldern zugeordnet (siehe Grafik). Für jede Handlungssituation ist unterschiedliches Fachwissen und kompetentes Handeln nötig, was Sie selbst und im Austausch mit anderen erarbeiten.
Lernen in festen Kursen
- Gelernt wird in einem festen Kursverband mit einem fest definierten zeitlichen Ablauf. Ein Kurswechsel oder eine individuelle Abweichung im Ablauf sind nicht möglich.
- Jeder Kurs wird von zwei Lernbegleitenden (Teamteaching) betreut. Sie begleiten die Teilnehmenden bei ihren Lernfortschritten.
Lernen mit der Sifa-Lernwelt
- Für den Ausbildungslehrgang zur Fachkraft für Arbeitssicherheit ist die „Sifa-Lernwelt“ wichtig. Auf dieser Online-Plattform stehen alle Unterlagen und Arbeitsbeispiele zur Verfügung. Die Teilnehmenden haben einen personalisierten Zugang. Sie können sich dort außerdem über ihre Ergebnisse informieren und mit anderen Teilnehmenden und ihren Lernbegleitenden austauschen.
Ablaufplan Sifa-Ausbildungslehrgang
Die Ausbildung besteht aus Präsenzseminaren an der BGW-Akademie in Dresden (SEM), selbstorganisierter Lernzeit (SOL) und mehrerer Praktika (PRA) im Betrieb. In den Lernerfolgskontrollen (LEK) weisen Sie Ihr Wissen und kompetentes Handeln nach.
Im Seminar (SEM) findet das Lernen und der persönliche Austausch auf Basis der Handlungssituationen statt. In der selbstorganisierten Lernzeit (SOL) lernen Sie selbstständig, aber nicht alleine. Im SOL beschäftigen Sie sich mit speziellen Arbeitssituationen und vertiefen damit Ihr Know-how. Im Praktikum (PRA) wird das Gelernte über eine entsprechende Aufgabenstellung in der eigenen betrieblichen Praxis angewandt und dokumentiert.
Die Ausbildung dauert knapp zwei Jahre (90 Wochen) und gliedert sich in:
- drei Seminare à fünf Tage in der BGW Akademie Dresden
- vier Seminare à drei Tage in der BGW Akademie Dresden
- ca. 44Tage begleitete selbstorganisierte Lernzeit zu Hause oder im Betrieb
- 35 Tage Praktikum im Betrieb
- sechs Lernerfolgskontrollen
Ein Tag ist mit 8 Zeitstunden berechnet.
Die Ausbildung ist bei der BGW für alle kostenfrei, die in einem bei der BGW versicherten Unternehmen angestellt sind und dort mindestens 160 Stunden pro Jahr als Fachkraft für Arbeitssicherheit arbeiten werden. (Einsatzzeitenberechnung gemäß DGUV Vorschrift 2). Bei unter 160 Einsatzstunden pro Jahr ist die Teilnahme kostenpflichtig. Für die Seminarteilnahme berechnen wir einen Pauschalbetrag von 150,00 € pro Seminartag. Darin enthalten sind die Seminargebühren, die Übernachtung und Vollverpflegung in unserem Schulungshotel. Reisekosten werden von durch die BGW nicht übernommen.
Aus versicherten Unternehmen, die weniger als 50 Personen beschäftigen, wird geprüft, ob die Teilnahme an der Ausbildung kostenpflichtig möglich ist.
Weitere Informationen finden Sie in der Sifa-Lernwelt von der DGUV.
Sie haben bereits eine Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Ausbildungsstufen I und II bei einem anderen Ausbildungsträger abgeschlossen und möchten zukünftig BGW Betriebe betreuen? Dann finden Sie hier Informationen, wie Sie die Branchenspezifik bzw. Ausbildungsstufe III der BGW erwerben können.
Video: Aufbau und Inhalte der Ausbildung zur Fachkraft für Arbeitssicherheit