Wie lassen sich Gefahrstoffe sicher handhaben?
Allgemeine Schutzmaßnahmen
Legen Sie entsprechend dem Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung allgemeine Schutzmaßnahmen fest, um die Exposition durch Gefahrstoffe und Arzneimittel für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu minimieren. Beispiele hierfür sind:
- Produkte und Gefahrstoffe nur nach Herstellerangaben anwenden
- während der Arbeit mit Gefahrstoffen nicht essen, trinken oder rauchen
- Arbeitsräume und Arbeitsplätze, an denen mit Gefahrstoffen gearbeitet wird, müssen leicht zu reinigen sein und sauber gehalten werden.
- Arbeitsplätze, an denen Gefahrstoffe in die Luft gelangen können, sollten über ausreichende Belüftungsmöglichkeiten verfügen – beispielsweise durch Fenster, durch
Absaugungen oder durch Be- und Entlüftungsanlagen. - Verunreinigungen durch Gefahrstoffe und Rückstände in Behältern sofort beseitigen
- Mittel zur Aufnahme verschütteter Materialien bereitstellen
Lagerung
- Gefahrstoffe getrennt von Lebensmitteln lagern
- Gefahrstoffe möglichst in Originalbehältern aufbewahren; keine Behälter, die mit Lebensmitteln verwechselt werden könnten, verwenden
- abgefüllte Gefahrstoffe immer korrekt kennzeichnen und beschriften
- Gefahrstoffe möglichst nicht über Augenhöhe aufbewahren
- brennbare Flüssigkeiten – dazu gehören auch die meisten Desinfektionsmittel – nicht an Arbeitsplätzen, unter Treppen oder in Fluchtwegen lagern; am Arbeitsplatz maximal
den Tagesbedarf bevorraten - Nähere Informationen finden Sie in der Technischen Regel 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sowie der BGW-Broschüre „Gefahrstofflagerung –
Informationen zur sicheren Aufbewahrung von Gefahrstoffen“. - Gasflaschen müssen durch Befestigungen gegen Umstürzen gesichert werden.
Zusätzliche Maßnahmen für Labore und spezielle Arbeitsräume
- Kennzeichnen Sie Laborarbeitsräume deutlich.
- Stellen Sie für Gefahrstoffe, die kühl gelagert werden müssen, einen gesonderten Kühlschrank zur Verfügung, denn Lebensmittel dürfen nicht zusammen mit
Gefahrstoffen gelagert werden. - Achten Sie darauf, dass Arbeitsstoffe übersichtlich geordnet und in festgelegten sowie
gekennzeichneten Bereichen oder Schränken gelagert werden. - Zur Lagerung einiger Stoffe können Sicherheitsschränke und/oder Vorratsräume für
brennbare Flüssigkeiten erforderlich sein. Reduzieren Sie Ihre Vorratshaltung an brennbaren oder explosionsgefährdenden Gefahrstoffen auf das unbedingt notwendige Maß. - Für den Umgang mit Zytostatika gelten besondere Schutzvorkehrungen, die in der TRGS 525 „Gefahrstoffe in Einrichtungen der medizinischen Versorgung“ und in der
BGW-Broschüre „Zytostatika im Gesundheitsdienst“ näher erläutert werden.
Entsorgung
- Fragen Sie bei der Gewerbeabfallberatung Ihres (Land-)Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt nach, welche Abfälle getrennt vom üblichen Abfall gesammelt und entsorgt
werden müssen (z.B. bestimmte Chemikalienabfälle). - Wegen unvorhersehbarer Risiken dürfen Gefahrstoffrestbestände auch bei Platzmangel nicht zusammengeschüttet werden. Die Entsorgung muss über autorisierte Entsorgungsfirmen oder über die Zulieferfirmen erfolgen.
- Nähere Informationen zur Entsorgung von Gefahrstoffen finden Sie in der BGWBroschüre „Abfallentsorgung – Informationen zur sicheren Entsorgung von Abfällen
im Gesundheitsdienst“.
Sichere Reinigung und Desinfektion
In Praxen, bei denen erhöhte Anforderungen an die Sauberkeit und Hygiene bestehen, werden in der Regel für Reinigung und Desinfektion Industrieprodukte (gewerbliche
Produkte) eingesetzt, die nicht frei im Handel erhältlich sind. Flächendesinfektionsmittel dienen der Abtötung oder Inaktivierung von Mikroorganismen (Bakterien, Viren etc.) und
sind mit Sorgfalt anzuwenden. Ergibt die Gefährdungsbeurteilung, dass Desinfektion notwendig ist, sind zusätzlich folgende Anforderungen zu beachten:
- Desinfektionen durch Sprühen oder Vernebeln dürfen nicht durchgeführt werden. Verwenden Sie stattdessen Wischdesinfektionsverfahren.
- Sprühverfahren sind daher ausschließlich auf solche Bereiche zu beschränken, die nicht durch Wischdesinfektion erreicht werden können.
- Bei der Dosierung von Desinfektionsmitteln wird sorgfältig gearbeitet. Zur Herstellung gebrauchsfertiger Lösungen werden vorzugsweise fertig portionierte Packungen verwendet.
- Beim Desinfizieren wird auf gute Lüftung (Türen und Fenster geöffnet) geachtet.
- Beim Mischen von Wasser und Desinfektionsmitteln wird kaltes Wasser verwendet.
Desinfektionsmittelbäder sind grundsätzlich abzudecken. - Dokumentieren Sie im „Reinigungs- und Desinfektionsplan“ was, wann und womit gereinigt werden soll. Eine Vorlage dafür finden Sie bei den Dokumentationshilfen.
Sicherer Umgang mit Medikamenten/Arzneimitteln
- Beim Auftragen von Externa, die Wirksubstanzen (z.B. Cortison) enthalten, werden Schutzhandschuhe getragen, oder es werden Applikatoren verwendet. Bei reinen Hautpflegeprodukten oder Franzbranntwein ist das Benutzen von Persönlicher Schutzausrüstung nicht erforderlich.
- Das Zerkleinern von Medikamenten erfolgt mit Hilfsmitteln, wie zum Beispiel Mörsern.
Eine Aufnahme von Wirksubstanzen durch die Beschäftigten wird durch sauberes und staubarmes Arbeiten vermieden.