Welche Geräte und Anlagen können in ärztlichen Praxen vorkommen?
Ein großer Teil der Arbeitsgeräte in einer ärztlichen Praxis fällt unter das Medizinprodukterecht. Siehe dazu die Ausführungen auf den Sichere Seiten „Medizinprodukte“.
Neben der fast überall vertretenen Computertechnik, teilweise mit eigenem Server, finden sich in vielen Praxen Geräte wie Staubsauger, Verlängerungskabel, Waschmaschinen,
Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen und anderes.
Aber auch besondere Geräte beziehungsweise Anlagen können vorkommen, zum Beispiel
- Aufzüge oder auch Treppenlifter
- Raumlufttechnische Anlagen
- Kompressoren
Für diese gibt es teilweise spezielle Prüf- und/oder Dokumentationspflichten sowie Auflagen, über die Sie sich gesondert informieren müssen.