Gefahrstoffe sicher im Griff – Tipps für die Praxis

  • Sorgen Sie dafür, dass Missgeschicke oder Fehler im Umgang mit Gefahrstoffen von vornherein ausgeschlossen sind. Zum Beispiel, indem Sie die Stoffe gut erkennbar und
    aussagekräftig beschriften.
  • Lesen Sie auch die Sichere Seiten „Hautschutz“, um sich zum Thema zu informieren.
  • Füllen Sie den „Hautschutz- und Händehygieneplan“ für Ihr Unternehmen aus und setzen Sie ihn bei der Unterweisung Ihrer Beschäftigten ein. Dieser ist für die
    Beschäftigten in der Arztpraxis und im medizinischen Labor verfügbar.
  • Falls Sie ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) in Ihrer Praxis eingeführt haben, können Sie die QM-Unterlagen für Ihre Gefährdungsbeurteilung nutzen und umgekehrt
    den Umgang mit Gefahrstoffen in die QM-Unterlagen integrieren.
  • Weitere Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen finden Sie auch auf www.bgw-online.de, Suche: „Gefährdungsbeurteilung-Gefahrstoffe“.
  • Weitere Hinweise finden Sie in der BGW-Broschüre „Zytostatika im Gesundheitsdienst“.
  • Viele Hersteller liefern fertige Betriebsanweisungen für ihre Produkte, die Sie an die Tätigkeiten in Ihrer Praxis anpassen sollten. Sie können auch Sammelbetriebsanweisungen, beispielsweise für verschiedene Desinfektionsmittel, erstellen.
  • Eine Checkliste zu Grundsätzen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen finden Sie in der TRGS 500 Anlage 1, die Sie auf www.baua.de herunterladen können.
  • Informationen zur Auswahl und sicheren Verwendung von Desinfektionsmitteln finden Sie in der DGUV Information 207-206 „Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit
    Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen“.