Gefahrstoffe sicher im Griff – Tipps für die Praxis
- Sorgen Sie dafür, dass Missgeschicke oder Fehler im Umgang mit Gefahrstoffen von vornherein ausgeschlossen sind. Zum Beispiel, indem Sie die Stoffe gut erkennbar und
aussagekräftig beschriften. - Lesen Sie auch die Sichere Seiten „Hautschutz“, um sich zum Thema zu informieren.
- Füllen Sie den „Hautschutz- und Händehygieneplan“ für Ihr Unternehmen aus und setzen Sie ihn bei der Unterweisung Ihrer Beschäftigten ein. Dieser ist für die
Beschäftigten in der Arztpraxis und im medizinischen Labor verfügbar. - Falls Sie ein Qualitätsmanagementsystem (QM-System) in Ihrer Praxis eingeführt haben, können Sie die QM-Unterlagen für Ihre Gefährdungsbeurteilung nutzen und umgekehrt
den Umgang mit Gefahrstoffen in die QM-Unterlagen integrieren. - Weitere Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung von Gefahrstoffen finden Sie auch auf www.bgw-online.de, Suche: „Gefährdungsbeurteilung-Gefahrstoffe“.
- Weitere Hinweise finden Sie in der BGW-Broschüre „Zytostatika im Gesundheitsdienst“.
- Viele Hersteller liefern fertige Betriebsanweisungen für ihre Produkte, die Sie an die Tätigkeiten in Ihrer Praxis anpassen sollten. Sie können auch Sammelbetriebsanweisungen, beispielsweise für verschiedene Desinfektionsmittel, erstellen.
- Eine Checkliste zu Grundsätzen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen finden Sie in der TRGS 500 Anlage 1, die Sie auf www.baua.de herunterladen können.
- Informationen zur Auswahl und sicheren Verwendung von Desinfektionsmitteln finden Sie in der DGUV Information 207-206 „Prävention chemischer Risiken beim Umgang mit
Desinfektionsmitteln im Gesundheitswesen“.