Gefahrstoffe kennen und Gefährdungen vorbeugen
Gefahrstoffverzeichnis
- Listen Sie zu Ihrer Übersicht alle Gefahrstoffe in einem Gefahrstoffverzeichnis auf.
Nutzen Sie hierzu die Dokumentationshilfe „Gefahrstoffverzeichnis kompakt“.
Betriebsanweisung
- Wenn keine geringe Gefährdung durch einen Gefahrstoff vorliegt, müssen Sie ergänzend zum Gefahrstoffverzeichnis auch Betriebsanweisungen erstellen, in denen Sie auf die
Gefährdungen, Anweisungen zum Tragen von Schutzausrüstung (in der Regel Schutzhandschuhe) und das Verhalten bei Notfällen hinweisen. Nutzen Sie hierzu die Dokumentationshilfe „Betriebsanweisung gemäß §14 GefStoffV“.
Personal
- Unterweisen Sie Ihr Team regelmäßig, wie es sicher mit Gefahrstoffen umgeht.
Verknüpfen Sie dies mit den Inhalten- der „Betriebsanweisung“,
- des „Reinigungs- und Desinfektionsplans“ sowie
- des „Hautschutz- und Händehygieneplans“.
- Branchenspezifische Vorlagen für den „Hautschutz- und Händehygieneplan“ erhalten Sie bei der BGW.
- Dokumentieren Sie die Unterweisungen mit der Dokumentationshilfe „Nachweis über Schulung/Unterweisung/Einweisung“.
- Setzen Sie für Arbeiten mit Gefahrstoffen nur qualifiziertes, unterwiesenes Personal ein.
- Beachten Sie Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche und werdende beziehungsweise stillende Mütter, siehe Sichere Seiten „Jugendarbeitsschutz“,
„Mutterschutz“ sowie „Praktikantinnen und Praktikanten“. - Stellen Sie die erforderliche persönliche Schutzausrüstung (PSA) zur Verfügung. Bei einfachen Reinigungsarbeiten reicht in der Regel die Verwendung von Haushaltshandschuhen zum Schutz vor unbeabsichtigtem Hautkontakt aus. Bei Tätigkeiten mit Desinfektionsmitteln zum Beispiel zur Flächendesinfektion kann auch weitere PSA erforderlich sein, wie zum Beispiel chemikalienbeständige Schutzhandschuhe, Schutzbrille (siehe auch Sichere Seiten „Hautschutz“ und „Hautschutz- und Händehygieneplan“).