Elektrische Geräte und Anlagen
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Hinweise und Tipps zum Umgang mit elektrischem Strom
Die elektrische Versorgung ist so installiert und die elektrischen Betriebsmittel werden so instand gehalten und geprüft, dass Unfälle durch elektrischen Strom ausgeschlossen sind.
Ein großer Teil der Arbeitsgeräte in einer ärztlichen Praxis fällt unter das Medizinprodukterecht. Siehe dazu die Ausführungen auf den Sichere Seiten „Medizinprodukte“.
Neben der fast überall vertretenen Computertechnik, teilweise mit eigenem Server, finden sich in vielen Praxen Geräte wie Staubsauger, Verlängerungskabel, Waschmaschinen,
Kaffeemaschinen, Wasserkocher, Mikrowellen und anderes.
Aber auch besondere Geräte beziehungsweise Anlagen können vorkommen, zum Beispiel
- Aufzüge oder auch Treppenlifter
- Raumlufttechnische Anlagen
- Kompressoren
Für diese gibt es teilweise spezielle Prüf- und/oder Dokumentationspflichten sowie Auflagen, über die Sie sich gesondert informieren müssen.
Tätigkeiten | |
Energieverteilungsanlagen |
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Beschaffung |
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Elektrische Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 |
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Spezielle Prüfungen und Wartungen |
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Bedienungsanleitungen | Bei bestimmten Geräten, für die zum Beispiel MPBetreibV oder BetriebSichV gelten, ist eine Bedienungsanleitung beziehungsweise eine Betriebsanweisung für die sichere Benutzung erforderlich. Sie müssen nach Einweisung für die Beschäftigten einsehbar sein. Bei komplexeren Geräten ist eine Einweisung durch die herstellenden Firmen empfehlenswert. |
- Lassen Sie sich bei der Planung Ihrer Praxis von einer Elektrofachkraft beraten übrlassen Sie ihr die Installation der Elektroanlagen.
- Wenn Sie eine Praxis übernehmen, sollten Sie die Elektroinstallation von einer Elektrofachkraft prüfen lassen.
- Sorgen Sie dafür, dass an den Einsatzplätzen der Geräte ausreichend Steckdosen vorhanden sind.
- Schaffen Sie nur Geräte an, die die genannten Kennzeichnungen tragen. Nummerieren Sie die Geräte und listen Sie jedes Gerät in der Dokumentationshilfe „Bestands- und
Wartungsplan“ auf. Legen Sie Prüfart und Prüffristen fest. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt Sie. - Lassen Sie Ihre elektrischen Geräte einmal jährlich von einer Elektrofachkraft prüfen.
- Legen Sie die Prüfprotokolle hinter Ihrem „Bestands- und Wartungsplan“ ab.
- Entsorgen Sie defekte Geräte umweltfreundlich als Elektroschrott.
- Unterweisen Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter darin, wie sie sachgerecht und sicher mit elektrischen Geräten und deren Zuleitungen umgehen.
- Informieren Sie sich bei einer Fachkraft für Arbeitssicherheit über ergonomisch undtechnisch empfehlenswerte Produkte und über Prüf- und Wartungserfordernisse.
Weiterführende Informationen
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