Arbeitsplatz
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Hinweise und Tipps
Von den Räumlichkeiten und der Ausstattung Ihrer Praxis gehen keine Gefährdungen für die Gesundheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus. Das Risiko, einen Unfall durch Stolpern, Stürzen, Abstürzen oder Ausrutschen zu erleiden, ist auf ein Minimum reduziert.
Ermitteln Sie im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung, ob die Arbeitsplätze Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sicher sind. Prüfen Sie auch, ob Arbeitsmittel wie Regale oder Leitern eine Gefahrenquelle darstellen. Prüfen Sie beispielsweise, wo das Risiko besteht, zu stolpern, zu stürzen oder auszurutschen.
Böden | In der Anmeldung, in Fluren und Sprechzimmern
Die Böden in den Funktionsräumen
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Treppen / Verkehrswege |
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Fenster |
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Türen |
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Anmeldung |
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Bildschirmarbeitsplätze | Entscheidend für die Art der Ausstattung ist die Nutzungsdauer, diese kann je nach Bereich unterschiedlich sein (Behandlungszimmer oder Büro).
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Funktionsräume |
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Aufwachräume und Isolierzimmer |
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Toiletten | Getrennte Toilettenräume für Patientinnen und Patienten sowie für Ihre Beschäftigten sollten zur Verfügung stehen. Führen Sie in Ihrer Praxis Tätigkeiten der Schutzstufe 2 aus (Tätigkeiten, bei denen es regelmäßig, nicht nur in geringfügigem Umfang zu Kontakt mit potenziell infektiösem Material kommen kann oder offensichtliche Ansteckungsgefahr etwa durch luftübertragene Infektionen oder durch Stich- und Schnittverletzungen besteht, siehe auch TRBA 250), sind gesonderte Toiletten für die Beschäftigten vorgeschrieben (Bestandsschutz für Praxen, die vor März 2014 errichtet waren).
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Pausenraum |
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Umkleidemöglichkeiten | Getragene Schutzkleidung muss von anderer Kleidung getrennt aufbewahrt werden. Richten Sie deshalb vom Arbeitsplatz getrennte Umkleidemöglichkeiten ein. |
Brandschutz/ Feuerlöscher |
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Raumlüftung | In Funktionsräumen, beispielsweise im Belastungs-EKG, sollten Belüftungsmöglichkeiten vorhanden sein. Wird mit größeren Gefahrstoffmengen, wie beispielsweise bei der manuellen Endoskopaufbereitung oder mit Narkosegasen gearbeitet, ist je nach Raumgröße ein ausreichender Luftwechsel erforderlich. Dies kann erreicht werden durch:
Die Lüftung muss so eingestellt werden, dass die Beschäftigten nicht auf Dauer einen störenden Luftzug ausgesetzt sind. |
Beleuchtung | Die Leuchtmittel sind so zu wählen und anzuordnen, dass die Arbeitsplätze und Verkehrswege ausreichend beleuchtet sind und Blend- und Reflexionswirkungen vermieden werden:
Sorgen Sie für eine ausreichende Sicherheitsbeleuchtung der Rettungswege, sofern diese als Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung notwendig sind, um jederzeit, auch bei Stromausfall, ein gefahrloses Verlassen Ihrer Praxis zu ermöglichen. |
Mobiliar | Das Mobiliar muss so beschaffen sein, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in bequemer Haltung arbeiten können.
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Regale |
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Leitern und Tritte | Es dürfen nur geeignete Leitern und Tritte oder ein sogenannter Elefantenfuß verwendet werden.
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Gut beraten
- Sorgen Sie für Ordnung an den Arbeitsplätzen, damit verhindern Sie bereits viele Unfallgefahren. Halten Sie vor allem die Verkehrswege frei.
- Ein kompetenter Rat spart Zeit und Geld. Beziehen Sie frühzeitig Fachleute in die Planung ein, wenn Sie Ihre Praxis neu einrichten oder ausstatten wollen. Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit, Ihr Betriebsarzt oder Ihre Betriebsärztin können Ihnen gute Tipps für die sicherheitstechnische und ergonomische Gestaltung Ihrer Praxis geben.
- Unter www.ergonomiecampus.de finden Sie praktische Tipps, wie Sie PC-Arbeitsplätze gesundheitsgerecht einrichten.
Gut informiert
- Informieren Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, wie man rückengerecht arbeitet, und empfehlen Sie ihnen die Teilnahme an einem Rückenschulkurs
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