Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie stellt eine Haftpflichtversicherung für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber dar – gegen die Risiken von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten von Beschäftigten. Deshalb zahlen für die gesetzliche Unfallversicherung allein die Unternehmen Beiträge.

Die BGW erwirtschaftet keine Gewinne. Sie legt lediglich real entstandene Kosten um. Die Beitragsberechnung erfolgt daher immer rückwirkend für das abgelaufene Kalenderjahr.