Nehme ich für die Auswahl der Betreuungsform die Anzahl der Beschäftigten (Kopfzahl) oder die errechneten Vollzeitstellen?
Um zu ermitteln, welche Betreuungsform für Ihr Unternehmen in Frage kommt, rechnen Sie die Beschäftigtenzahl in Vollzeitstellen um.
- Beschäftigte, die nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten, sind mit dem Faktor 0,5 zu berücksichtigen. (§2 (5) der DGUV Vorschrift 2)
- Beschäftigte, die nicht mehr als 30 Stunden pro Woche arbeiten, sind mit dem Faktor 0,75 zu berücksichtigen. (§2 (5) der DGUV Vorschrift 2)
- Beschäftigte, die mehr als 30 Stunden arbeiten, werden mit dem Faktor 1 berücksichtigt. (§2 (5) der DGUV Vorschrift 2)
Berücksichtigen Sie dabei die durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche. Der Einsatzzeitenrechner hilft Ihnen beim Berechnen.