
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Thema: „Skabies/Krätze“
Die Krätze (Krätzmilbenbefall, Skabies) kommt weltweit vor und betrifft Personen jeden Alters. Ausbrüche in Einrichtungen treten dort auf, wo Personen zusammenleben, betreut oder medizinisch versorgt werden, und in denen zusätzlich enge Haut-zu-Haut-Kontakte vorkommen. Hierzu zählen zum Beispiel
- Kindergärten,
- Einrichtungen für Behinderte,
- Obdachlosenasyle und gefängnisartige Unterkünfte,
- Flüchtlingsunterkünfte,
- Altersheime und
- Krankenhäuser.
Ältere Menschen mit chronischen Erkrankungen sind eine Gruppe, die zunehmend Bedeutung bei der Verbreitung der Skabies gewinnt, v.a. in Altersheimen und Pflegeeinrichtungen. Bei ihnen entwickelt sich aufgrund von medikamenten- oder altersinduzierter Immunschwäche häufiger eine besonders schwere Form der Skabies.
Stand 5/2024
Die gewöhnliche Krätze (Skabies) ist kein medizinischer Notfall, aber eine ernst zu nehmende Erkrankung, die zügig behandelt werden muss, um eine Weiterverbreitung zu verhindern. Es müssen deshalb nicht nur die erkrankten Personen, sondern auch Kontaktpersonen beraten, untersucht und in einer Einrichtung ggfs. gleichzeitig behandelt werden. Durch die Therapie sollen die Krätzemilben sowie ihre Larven und Eier abgetötet werden. Da die Milben in der obersten Hautschicht leben, sind im Einzelfall spezielle Cremes als lokale Therapie ausreichend. Allergische und entzündliche Begleitsymptome des Krätzebefalls müssen ebenfalls behandelt werden. Allerdings sind manchmal lokale Therapien nicht ausreichend, wenn viele Personen gleichzeitig behandelt werden müssen. Über die passende Behandlung entscheidet ein Arzt oder eine Ärztin. Eine enge Absprache und Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt unter Berücksichtigung der Informationspflichten und ggfs. Beschäftigungsbeschränkungen nach Infektionsschutzgesetz ist notwendig.
Wenn Beschäftigte in BGW-Mitgliedsbetrieben betroffen sind, muss zusätzlich zum Gesundheitsamt auch die BGW-Bezirksverwaltung informiert werden, die zum weiteren Vorgehen berät und die Kosten der Behandlung für die Beschäftigten trägt.
Stand 5/2024
Wenn Krätzerkrankungen in einer Gemeinschaftseinrichtung auftreten, muss die Einrichtung Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsamt aufnehmen. Beim weiteren Vorgehen ist die Zusammenarbeit zwischen Gesundheitsamt, Leitung der betroffenen Einrichtung und dem behandelnden Arzt bzw. der Ärztin notwendig.
Gemeinschaftseinrichtungen, ambulante und stationäre medizinische Versorgungs- und Pflegeeinrichtungen, Massenunterkünfte sowie Justizvollzugsanstalten legen in Hygieneplänen innerbetriebliche Vorgehensweisen zur Infektionshygiene und somit auch zum Schutz gegen Krätze fest. Die infektionshygienische Überwachung dieser Einrichtungen ist Aufgabe des zuständigen Gesundheitsamtes (§36 IfSG, Abs.1). Weitere Informationen für Gemeinschaftseinrichtungen oder Unterkünfte finden sich in den Rahmenhygieneplänen und Merkblättern der einzelnen Bundesländer und in den Merkblättern des Robert-Koch-Instituts (RKI) sowie beim zuständigen Gesundheitsamt.
Stand 5/2024
Die zuständige Bezirksverwaltung der BGW berät und unterstützt ihre Mitgliedsbetriebe. Die Einrichtung meldet alle Beschäftigten mit Kontakt zu Krätzeerkrankten an die BGW, auch diejenigen, die noch beschwerdefrei sind.
Die Kosten der Behandlung für die gemeldeten Beschäftigten sowie der erforderlichen Medikamente werden von der BGW übernommen. Die Indikation zur Behandlung und die Auswahl der geeigneten Medikation liegt in der Verantwortung des behandelnden Arztes. Die Einrichtungsleitung sollte dafür einen bereits in der Einrichtung tätigen Arzt oder eine Ärztin ansprechen. Das Ziel ist, alle Betroffenen gemeinsam zu versorgen, um sicherzustellen, dass alle ausreichend und simultan behandelt werden und keine Ping-Pong-Effekte auftreten. Die Einrichtungsleitung soll deshalb umgehend Kontakt mit der zuständigen BGW-Bezirksverwaltung aufnehmen.
Anmerkung: Die Kosten für die nicht bei der BGW unfallversicherten Bewohner/Innen sowie Patienten und Patientinnen sind über die jeweilige Krankenkasse abzurechnen.
Stand 5/2024
Mit Krätze können sich im Regelfall nur Personen anstecken, die zu erkrankten (infestierten) Personen einen längeren Haut-zu-Haut-Kontakt hatten. Zu solchen Kontaktpersonen gehören i.d.R. Mitglieder einer Familie oder Wohngemeinschaft, Pflegebedürftige, deren Pfleger und Pflegerinnen, andere Betreuende und deren Kontaktpersonen. Dieser Personenkreis sollte beraten und behandelt werden, auch wenn (noch) keine Hautveränderungen vorliegen. Alle sollten aufgeklärt werden (ggfs. über ein Informationsblatt), dass sich die Krätze oder ein krätzebedingter Juckreiz bei Erstbefall erst nach vier bis sechs Wochen entwickeln, aber bereits vorher Ansteckungsgefahr besteht. Die Behandlung von Kontaktpersonen in Haus- oder Wohngemeinschaften und in Gemeinschaftseinrichtungen soll deshalb synchron (also am gleichen Tag) erfolgen. Ping-Pong-Effekte mit mehrfacher Infektion sind möglich, weil Krätze (Skabies) auch nach erfolgreicher Therapie keine Immunität hinterlässt.
Stand 05/2024
Die Krätzmilbe breitet sich vor allem in den Hautfalten zwischen Fingern und Zehen, an Handkanten und den inneren Fußrändern, an Ellenbogenstreckseiten, in den vorderen Achselfalten, Brustwarzenhöfen, Nabelregion, Gürtellinie, Gesäß- und Analfalte, Leisten-, Knöchelregion und am Penisschaft aus. Kopf und Nacken, Handinnenflächen und Fußsohlen bleiben bei Erwachsenen meist ausgespart. In der zweiten Phase kann ein verstreuter Hautausschlag am Brustkorb und am Handrücken als allergische Reaktion gegen die Milbe auftreten.
Stand 5/2018
In den ersten Wochen eines Krätzmilbenbefalls sind die Erkrankten meist noch beschwerdefrei, aber bereits ansteckend. Die Symptome erscheinen erst nach zwei bis sechs (acht) Wochen und treten meist in zwei Krankheitsphasen auf. Die ersten Hauterscheinungen bestehen aus weißlichen, leicht gewundenen, wenige Millimeter bis 1 cm langen Milbengängen, an deren Ende sich manchmal ein kleines Bläschen ausbildet. Die Diagnose Krätze (Skabies) kann durch den mikroskopischen Nachweis von Milben und Eiern gesichert werden. Zusätzlich entsteht einige Wochen später ein milbenfreier, verstreuter Hautausschlag, oft um die Brustwarzen und am Handrücken. Er wird als allergische Reaktion der Haut auf Milbenprodukte erklärt. Typisch dafür ist ein starker, allgemeiner Juckreiz, der in der Nacht zunimmt. Nach einem weiteren Krätzebefall tritt der verstreute Hautausschlag nicht erst nach mehreren Wochen, sondern schon nach ein bis vier Tagen auf.
Stand 5/2018
Kleider, Bettwäsche, Handtücher oder andere Gegenstände mit längerem Körperkontakt (Blutdruckmanschette, Pantoffeln, Stofftiere etc.) sollten bei mindestens 50 °C für wenigstens 10 Minuten gewaschen oder mit Hilfe eines Heißdampfgeräts dekontaminiert werden. Es wird auch empfohlen, Wäsche in verschlossenen Plastiksäcken drei Tage lang zu lagern. Weitere Informationen über Maßnahmen stellen die Gesundheitsämter zur Verfügung. Das Verfahren bei Skabies ist im Hygieneplan der Einrichtung festzulegen.
Stand 5/2018