Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Thema: „Lastenausgleich und Lastenverteilung“
Der Freibetrag schützt Unternehmen mit geringen und mittleren Gesamtbruttoentgeltsummen.
Beispiel 1: Ein Unternehmen mit einem Gesamtbruttoentgelt von 170.000 Euro pro Kalenderjahr ist durch den Freibetrag vom Lastenausgleich ausgenommen.
Beispiel 2: Ein Unternehmen mit einem Gesamtbruttoentgelt pro Kalenderjahr von 400.000 Euro wird mit einem Entgelt von 163.000 Euro (400.000 Euro abzüglich Freibetrag von 237.000 Euro) zur Fremdumlage herangezogen.
(Aktualisiert: 22.04.2022)
Für die Umlage 2021 ergab sich ein Freibetrag in Höhe von 237.000 Euro pro Unternehmen.
Jede Berufsgenossenschaft bringt Rentenlasten in etwa der Höhe ihrer Strukturlast auf. Diese entspricht der Belastung, die die Berufsgenossenschaft hätte, wenn sie jeweils die gleiche Anzahl an Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten verzeichnet hätte, wie im aktuellen Jahr. Der Teil der eigenen Rentenlasten, der diesen mathematisch ermittelten Wert übersteigt, fließt in einen Solidartopf. Ein Teil dieses Solidartopfs ist durch die Strukturlast der Berufsgenossenschaften abgedeckt, die eine Unteraltlast haben – die also derzeit, gemessen an den aktuell verursachten Unfällen und Berufskrankheiten, zu niedrige Beiträge erheben. Die BGW gehört zu den Berufsgenossenschaften, die nach dieser Berechnung eine Unteraltlast haben.
Was übrig bleibt, wird dann auf alle Berufsgenossenschaften verteilt. Als Schlüssel hierfür hat der Gesetzgeber festgelegt: 70 Prozent der Überaltlast werden nach Entgelten – also wirtschaftlicher Leistungskraft – verteilt, 30 Prozent nach Neurenten, also nach dem Risiko.
Die Überaltlast ist der Differenzbetrag, der sich ergibt, wenn die Gesamtrentenlast aller gewerblichen Berufsgenossenschaften die Summe der Strukturlasten aller gewerblichen Berufsgenossenschaften übersteigt.
Die Strukturlast einer Berufsgenossenschaft umfasst alle Lasten, wie sie aktuell von ihren versicherten Betrieben nach der derzeitigen Wirtschafts- und Risikostruktur verursacht werden. Die Strukturlast wird nach versicherungsmathematischen Formeln ermittelt und jedes Jahr neu berechnet.
Nein, das Bundesamt für Soziale Sicherung legt die Höhe des zuleistenden Solidarausgleichs fest.
Für alle Unternehmen, die nicht gemeinnützig im Sinne des Steuerrechts sind (§§ 51 ff. Abgabenordnung).