Die Unternehmensleitungen stehen hier in der Pflicht. Das ist im Arbeitsschutzgesetz geregelt. Das Ziel einer Unterweisung ist, dass die Beschäftigten sich sicher zu verhalten wissen, dass sie sich sicher verhalten können und auch sicher verhalten wollen. Also: Information, Qualifikation und Motivation. Unterweisungen können sich somit als Investition in die Qualität der betrieblichen Ergebnisse auszahlen. 

Unterweisungsthemen ergeben sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung, den Betriebsanweisungen und Schutzmaßnahmen. Hinweise und Tipps finden Sie auch auf den Sicheren Seiten  Ihrer Branche.

Was Unterweisungen leisten können

  • Risikobewusstsein schaffen und zum sicheren Verhalten motivieren

  • Belastungen minimieren

  • Arbeitsabläufe optimieren

  • Störungen durch Unfälle und krankheits- oder verletzungsbedingte Ausfallzeiten reduzieren

  • Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Beschäftigten steigern

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