Antworten auf häufig gestellte Fragen
Häufig gestellte Fragen
Mit dem BGW Orga-Check plus gestalten Sie Ihre Arbeitsschutzorganisation nicht nur "rechtskonform", sondern Sie binden Sicherheit und Gesundheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als selbstverständliche Bestandteile in Ihre betrieblichen Strukturen und Abläufe ein. Damit schaffen Sie die Voraussetzungen für eine laufende Verbesserung und Weiterentwicklung bis hin zu einer lebendigen Präventionskultur im Betrieb.
Darüber hinaus tragen sichere und gesunde Arbeitsbedingungen zur Erhöhung der Einsatzbereit-schaft und Zufriedenheit Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei. Sie sorgen ebenso für qualitativ hochwertige Betriebsabläufe und Dienstleistungen. Ein Unternehmensplus, das die Kundenzufriedenheit erhöht und Position sowie Image Ihres Unternehmens am Markt verbessert.
Ausgezeichnete Betriebe erhalten auf kostenpflichtige BGW-Leistungen einen Rabatt von 25 Prozent. Hierzu gehören zum Beispiel Seminare, Beratungsprojekte und Fachveranstaltungen der BGW. Nutzen Sie Angebote anderer Dienstleister, die von der BGW bereits mit einem Zuschuss gefördert werden (z. B. Mobilitätstraining), erhalten Sie keinen zusätzlichen Bonus. Wenn Sie das BGW Betriebsbarometer nutzen, fördern wir zusätzlich zur Beratung die Leistungen unseres Kooperationspartners IGES bis zu einem Betrag von max. 5.000 Euro.
Die Auszahlung erfolgt nach Einreichen der folgenden Unterlagen bei der BGW (Bereich Zentrale Dienste, Pappelallee 33/35/37, 22089 Hamburg) oder per E-Mail an das Postfach Praev.Service-ZD-VwRg@bgw-online.de:
- Antrag auf Erstattung im Rahmen der BGW-Card
- Rechnung des Dienstleisters
- Kopie der BGW-Card
- Beleg der Zahlung an den Dienstleister
Der Bonus kann rückwirkend in Anspruch genommen werden. Eine Rechnung darf in diesem Fall jedoch nicht älter sein als 6 Monate – zurückgerechnet vom Auszeichnungsdatum. Früher datierte Rechnungen werden nicht berücksichtigt.
Es findet keine Überprüfung vor Ort statt. Die BGW gibt Ihnen einen Vertrauensvorschuss.
Die BGW bewertet auf der Grundlage der von Ihnen eingesandten Dokumente, ob Ihre betrieblichen Regelungen geeignet (das heißt glaubhaft, nachvollziehbar und wirksam) sind, die Anforderungen des BGW Orga-Check plus in Ihrem Betrieb umzusetzen. Die Dokumente und Regelungen müssen inhaltlich so ausgearbeitet sein, dass Sie der BGW einen konkreten Eindruck der betrieblichen Praxis zu den Anforderungen und Kriterien vermitteln. Hierzu müssen Sie betriebliche Regelungen treffen, die geeignet sind, die Ergebnisse ihrer Selbstbewertung aufrechtzuerhalten beziehungsweise regelmäßig zu verbessern.
Ja! Die BGW entscheidet nach einer Plausibilitätsprüfung, ob die Anforderungen des BGW Orga-Check plus glaubhaft, nachvollziehbar und wirksam im Betrieb umgesetzt sind. Liegen seitens der BGW begründete Zweifel vor oder reichen die Angaben für eine Einschätzung nicht aus, haben Betriebe die Möglichkeit, ihre schriftlichen Festlegungen zeitnah nachzubessern. Ist dies für die BGW anschließend immer noch nicht erkennbar, kann der Antrag abgelehnt werden. Nach einer Sperrfrist von 6 Monaten kann erneut einen Antrag gestellt werden.
Die BGW-Auszeichnung "Sicher und gesund organisiert" und der Anspruch auf eine Förderung haben eine Gültigkeit von 3 Jahren. Laufzeitbeginn ist das Ausstellungsdatum der Auszeichnung. Zum Ablauf der Gültigkeit können Sie die Anforderungen des BGW Orga-Check plus ergänzend bearbeiten bzw. Ihre Regelungen für die Sicherheit und Gesundheit im Betrieb fortschreiben und einen neuen Antrag stellen.
Unter besonderen Umständen ja! Mit der Teilnahme am Bonusprogramm verpflichtet sich der Betrieb, der BGW im Rahmen einer Stichprobe Auskunft über die Umsetzung der Arbeitsschutzanforderungen zum BGW Orga-Check plus zu geben und dies gegebenenfalls von einer Mitarbeiterin oder einem Mitarbeiter der BGW vor Ort begutachten zu lassen. Wird festgestellt, dass die Umsetzung der Anforderungen nicht nachvollziehbar, unvollständig beziehungsweise unwirksam ist, kann dies zur Aberkennung der Auszeichnung führen.