Teilnahme am Bonusprogramm

Wenn Sie die Regelungen zu den vier Anforderungen des BGW Orga-Check plus dokumentiert und die Bearbeitung bestätigt haben, können Sie die Auszeichnung plus finanzielle Förderung direkt im Onlinetool beantragen.
Die BGW-Auszeichnung "Sicher und gesund organisiert" gilt für die antragstellende Betriebsstätte. Gehören zu einem Unternehmen mehrere Betriebsstätten, kann jede bei der BGW versicherte Betriebsstätte einen Antrag stellen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Unternehmen auch für mehrere Betriebsstätten einen gemeinsamen Antrag stellen.
Häufig gestellte Fragen
Die BGW prüft, ob die Anforderungen des Orga-Check plus nachvollziehbar und wirksam im Betrieb umgesetzt sind. Darüber hinaus stimmen Sie zu, erforderlichenfalls ergänzende Informationen einzureichen.
Nach positiver Bewertung erhalten Sie die Auszeichnung "Sicher und gesund organisiert". Reichen Ihre Angaben nicht aus, haben Sie die Möglichkeit, ihre Regelungen innerhalb von 4 Wochen nachzubessern. Ist dies anschließend immer noch nicht ausreichend, kann der Antrag abgelehnt werden. Nach 6 Monaten kann ein neuer Antrag gestellt werden.
Das Bonusprogramm BGW Orga-Check plus ist ein freiwilliges Angebot der BGW. Ein Rechtsanspruch auf die BGW-Auszeichnung und Förderung besteht nicht. Die BGW behält sich vor, im Einzelfall die Teilnahme abzulehnen bzw. an besondere Bedingungen zu knüpfen. Für eine Teilnahme am Bonusprogramm dürfen insbesondere keine Verstöße gegen Arbeitsschutzvorschriften vorliegen und keine Beitragsrückstände bestehen.
Die BGW-Auszeichnung hat eine Gültigkeit von 3 Jahren. Laufzeitbeginn ist das Ausstellungsdatum der Auszeichnung. Die Auszeichnung wird ungültig und die Förderung endet, wenn die Gültigkeit abgelaufen ist. Zum Ablauf der Gültigkeit kann erneut ein Antrag gestellt werden.
Mit der Teilnahme am Bonusprogramm verpflichtet sich der Betrieb innerhalb der Geltungsdauer der Auszeichnung, der BGW im Rahmen einer Stichprobe vor Ort gegebenenfalls Auskunft über die Umsetzung der Anforderungen zum BGW Orga-Check plus zu geben. Wird festgestellt, dass die Umsetzung der Anforderungen nicht mehr nachvollziehbar, unvollständig bzw. unwirksam ist, oder insgesamt nicht überprüft werden kann, kann dies zum Widerruf führen mit der Folge, dass die Auszeichnung ungültig wird und die Förderung endet.
Damit Sie mit Ihrer Auszeichnung werben können, stellen wir Ihnen zusätzlich das Logo "Sicher und gesund organisiert" zur Verfügung. Sie dürfen es für Ihre Drucksachen oder Ihren Onlineauftritt nutzen. Das Nutzungsrecht bezieht sich ausschließlich auf die von der BGW ausgezeichnete Betriebsstätte. Die Auszeichnung und das Logo dürfen nach Ablauf ihrer Gültigkeit nicht mehr verwendet werden. Sie dürfen dann nicht mehr damit werben und müssen die mit dem Logo oder mit der Auszeichnung bedruckten Werbeträger, Drucksachen oder Ähnliches unverzüglich vernichten. Sollte ein Betrieb gegen eine dieser Bedingungen verstoßen, behalten wir uns vor, die weitere Nutzung des Logos zu untersagen.
Für das Bonusprogramm ist es erforderlich, die im Antragsformular abgefragten Daten zu erheben und zu verarbeiten. Bei Ihren Angaben handelt es sich um personenbezogene Daten und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Der Schutz Ihrer Daten ist gewährleistet. Die Arbeitsabläufe innerhalb der BGW sind so organisiert, dass nur zugriffsberechtigte, zuständige Beschäftigte der BGW Kenntnis über Ihre Daten erhalten, soweit diese zur Aufgabenerfüllung erforderlich sind. Es gilt die Datenschutzerklärung der BGW. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Gut organisierter Arbeitsschutz
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