Lärm

Lärm macht krank. Er kann zu Stresserkrankungen oder Schwerhörigkeit führen.

Lärmbedingter Hörverlust ist eine häufige Berufskrankheit. Regelmäßige Lärmbelastung kann genauso zu Gehörschäden führen wie kurzzeitiger starker Lärm. Lärmbedingte Gehörschäden werden oft zu spät wahrgenommen und sind nicht heilbar.

Arbeitgeber sind verpflichtet, Lärmquellen an Arbeitsplätzen zu ermitteln und etwas gegen Geräuschbelastungen zu unternehmen.

Technische Maßnahmen

  • Soweit möglich lärmarme Maschinen einsetzen, wenn möglich Maschinen und Geräte, die den neuesten Regeln der Lärmminderungstechnik entsprechen.
  • Für eine möglichst geräuschdämmende Aufstellung der Maschinen sorgen.
  • Prüfen, ob eine räumliche Trennung zwischen lärmverursachenden und lärmarmen Maschinen möglich ist.
  • Prüfen, ob eine Kapselung einzelner Maschinen möglich ist.
  • Raumakustische Maßnahmen zur Lärmreduzierung durchführen.

Organisatorische Maßnahmen

  • Sich vergewissern, inwieweit Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte an diesem Arbeitsplatz mit einer Lärmbelästigung umgehen können.
  • Ein Lärmkataster anlegen.
  • Arbeitszeit an lauten Maschinen reduzieren.
  • Beschäftigte wechseln sich bei der Arbeit an lauten Maschinen ab.
  • Laute Tätigkeiten in Zeiten legen, in denen wenige Beschäftigte vor Ort sind.

Personenbezogene Maßnahmen

  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte mindestens einmal pro Jahr unterweisen und die Durchführung der Unterweisung dokumentieren.
  • Darauf achten, dass Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Beschäftigte den zur Verfügung gestellten Gehörschutz tragen
  • Mitarbeiterinnen, Mitarbeitern und Beschäftigten, die in Lärmbereichen arbeiten, Vorsorgeuntersuchungen anbieten.
  • Bei Bedarf an den Maschinen durch Piktogramme auf das Tragen von Gehörschutz hinweisen.
  • Geeigneten Gehörschutz zur Verfügung stellen.

Die genannten Maßnahmen sind lediglich Beispiele. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.