
Kurzanleitung für die BGW Online-Gefährdungsbeurteilungen
Die Online-Gefährdungsbeurteilung enthält die wichtigsten branchentypischen Gefährdungen und Belastungen. Prüfen Sie aber unbedingt, welche weiteren spezifischen Gefährdungen Sie in Ihre Gefährdungsbeurteilung integrieren müssen.
Hierfür können Sie eigene Einträge anlegen. Die Nutzerführung vereinfacht die Methodik der sieben Schritte, die Anwendung erstellt am Schluss die erforderliche Dokumentation.
Häufig gestellte Fragen
- Sie beginnen damit, bereichsübergreifende Gefährdungen zu erfassen und einzelne Arbeitsbereiche festzulegen: In einer Vorschlagsliste markieren Sie beispielsweise Räume Ihrer Einrichtung, Dienstleistungen Ihres Betriebes oder geben unter "Weitere Arbeitsbereiche" selbst festgelegte Arbeitsbereiche ein.
- Die daraus resultierende Liste können Sie mit weiteren Tätigkeiten ergänzen.
- Sie erhalten anschließend eine Übersicht mit charakteristischen Gefährdungen zu denen betriebliche Schutzmaßnahmen vorliegen müssen.
- Unter "Weitere Gefährdungen" können Sie diese Liste ergänzen.
- Berücksichtigen Sie dazu Hinweise Ihrer Arbeitsschutzbeauftragten (zum Beispiel Fachkraft für Arbeitssicherheit und Betriebsarzt/ Betriebsärztin) und nutzen Sie das Erfahrungswissen Ihrer Beschäftigten.
- Beurteilen Sie die Gefährdungen anhand des Fragenkatalogs und bewerten Sie die damit verbundenen Risiken.
- Berücksichtigen Sie auch die persönlichen Voraussetzungen und eventuelle spezifische Gefährdungssituationen Ihrer Beschäftigten.
- Die Online-Gefährdungsbeurteilung erstellt für die ermittelten Gefährdungen eine Checkliste. Mit Hilfe der Fragen legen Sie Ihre Schutzmaßnahmen fest.
- Zu jedem Thema finden Sie auf bgw-online Informationen und Beispiele für Maßnahmen. Die entsprechenden Links führen Sie dorthin
- Wenn Sie die aus der Frage resultierenden oder ebenso wirksame andere Maßnahmen in Ihrem Betrieb bereits umgesetzt haben, beantworten Sie die Fragestellung mit "Zurzeit kein Handlungsbedarf" und gehen weiter zur nächsten Frage. Beachten Sie, dass Sie stets alle Maßnahmen - auch die bereits umgesetzten - dokumentieren müssen.
-
Risiko und Handlungsbedarf
- Wenn Sie von einem mittleren Risiko ausgehen, beantworten Sie die Fragestellung mit "Handlungsbedarf".
- Beschreiben Sie die Schutzmaßnahme mit konkreten Anweisungen für die Umsetzung. Verweisen Sie gegeben Falls auf konkrete, mitgeltende Dokumente (zum Beispiel Hautschutzplan).
- Tragen Sie je nach Risiko und Dringlichkeit einen angemessenen Termin und eine verantwortliche Person ein.
- Wenn Sie weitere Gefährdungen ergänzt haben, legen Sie auch hierfür die erforderlichen Maßnahmen fest.
- Stellen Sie sicher, dass die festgelegten Schutzmaßnahmen von entsprechend qualifizierten Personen umgesetzt werden.
- Die Online-Gefährdungsbeurteilung bietet Ihnen als Unterstützung eine Kalender- und Erinnerungsfunktion an.
- Die Online-Gefährdungsbeurteilung erstellt automatisch einen Zeit-/ Maßnahmenplan, in dem Ihre Einträge vollständig dokumentiert sind.
- Überprüfen und bewerten Sie in der Ergebnisdokumentation die Wirksamkeit und Akzeptanz Ihrer Maßnahmen.
- Passen Sie Ihre Gefährdungsbeurteilung bei geänderten Betriebsbedingungen oder Änderungen im Regelwerk an. Legen Sie unabhängig davon einen regelmäßigen Überprüfungszyklus für die Gefährdungsbeurteilung fest (zum Beispiel jährlich). Erstellen Sie hierfür eine Kopie Ihrer abgeschlossenen Gefährdungsbeurteilung und öffnen sie diese zum Bearbeiten.
Gefährdungsbeurteilung online
-
Gefährdungsbeurteilung für Apotheken
Die Online-Handlungshilfe mit Checklisten und weiterführenden Infos unterstützt Sie bei der Gefährdungsbeurteilung in einer Apotheke.