Gefahrstoffe Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen in den Werkstätten

In den verschiedenen Bereichen wird mit unterschiedlichen Gefahrstoffen gearbeitet. Bei manchen Arbeitsverfahren entstehen gefährliche Stoffe.

Metallbearbeitung

In der Metallwerkstatt kann der Umgang mit Gefahrstoffen wie Schmierstoffen, Kühlschmierstoffen, Ölen und Fetten, Lacken, Verdünnern und Lösungsmitteln, Klebstoffen, technischen Gasen und Schweißrauchen neben Erkrankungen der Atemwege und der Haut auch Krebserkrankungen und Vergiftungen verursachen.

Auch Brand- und Explosionsgefahren können nicht ausgeschlossen werden.

Von Kühl-Schmier-Stoffen kann aufgrund möglicher Verkeimung eine Infektionsgefahr ausgehen.

Holzbearbeitung

Gefahrstoffe wie Lacke, Leime, Kleber können akute Verletzungen wie Verätzungen und Verbrennungen verursachen oder zu Reizungen und Sensibilisierung von Haut und Atemwegen oder auch zu Krebserkrankungen führen. Aber auch nicht gekennzeichnete Stoffe wie Holzstäube von heimischen Harthölzern wie Buche oder Eiche, verschiedenen exotischen Hölzern, oder Inhaltsstoffe von behandelten Althölzern oder Plattenmaterialien gelten als krebserregend.

Von entzündlichen Flüssigkeiten, und Dämpfen oder Holzstäuben können Brand- und Explosionsgefahren ausgehen.

Druckerei

In der Druckerei wird mit Gefahrstoffen wie Druckfarben, Kleber und Lösemittel oder auch verschiedenen staubförmigen Produkten gearbeitet. Auch Papierstaub kann gesundheitsbelastend und gefährlich sein.

Neben den Gesundheitsgefahren oder -belastungen kann durch fein in der Luft verteilten Staub oder Dämpfe eine explosionsfähige Atmosphäre entstehen.

Montage und Verpackung

Bei Montage und Verpackung kann auch der Umgang mit Gefahrstoffen wie beispielsweise Farben, Lacke, Öle und Fette sowie Lösemittel erforderlich sein. Der Umgang mit diesen Stoffen kann unter anderem Vergiftungen, Atemwegs-, Haut- und Krebserkrankungen verursachen.

Auch Brand- und Explosionsgefahren können nicht ausgeschlossen werden.

Garten- und Landschaftsbau

Im Garten- und Landschaftsbau werden viele verschiedene Gefahrstoffe verwendet: Öle und Fette, Dünge- und Pflanzenschutzmittel, Reinigungs- und Desinfektionsmittel, Kraftstoffe und es entstehen Abgase beim Betrieb von Geräten mit Verbrennungsmotor. Diese Stoffe können beispielsweise entweder beim direkten Kontakt Haut und Augen schädigen, oder beim Essen, Trinken oder durch Einatmen in den Körper gelangen und zu Vergiftungen führen oder sie sind krebserregend. Herkömmliches Benzin zum Beispiel ist giftig und enthält krebserregendes Benzol.

Brennstoffe wie Benzin und Gas sind naturgemäß leicht entzündlich und können als Gas-Luft-Gemisch explosiv sein.

Für den Straßentransport von Gefahrgut, beispielsweise Kraftstoffe, Flüssiggas, Pflanzenschutzmittel, gilt die Gefahrgutverordnung.

Beispiele für Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsrisiken

Technisch

  • Gefahrstoffe durch weniger gefährliche Stoffe ersetzen
  • eventuell raumlufttechnische Anlage installieren
  • Metallbearbeitung

    • Maschinen einkapseln und nach Möglichkeit geschlossene Arbeitsverfahren wählen, um Aerosolbildung zu verhindern
    • Schweiß-, Schneid-, und Brennarbeitsplätze mit Absaugvorrichtungen ausstatten
    • an Arbeitsplätzen mit Brand- oder Explosionsgefahr, entsprechende Feuerlöschsystem installieren oder ausreichende und geeignete Feuerlöscher bereitstellen
  • Druckerei

    • Absauganlagenlage an Maschinen installieren, bei deren Betrieb es zu Staubentwicklung kommt.
    • für die Bodenreinigung einen geeigneten Staubsauger verwenden
  • Holzbearbeitung

    • nach Möglichkeit nur holzstaubgeprüfte Maschinen verwenden
    • ausreichend dimensionierte und an die verarbeiteten Holzarten ange-passte Absauganlage für die Holzbearbeitungsmaschinen betreiben
    • mobile Entstauber für Handmaschinen verwenden
    • für die Bodenreinigung einen geeigneten Staubsauger verwenden
  • Garten-und Landschaftsbau

    • mit Katalysator ausgerüstete Maschinen verwenden
    • wenn möglich benzolfreie Kraftstoffe verwenden
    • sichere Betankungsstutzen verwenden

Organisatorisch

  • am Arbeitsplatz nur den jeweiligen Tages- oder Schichtbedarf gefährlicher Stoffe aufbewahren
  • beim Straßentransport Mengenbegrenzung für Gefahrgüter einhalten
  • nur geeignete, unzerbrechliche, gekennzeichnete Behälter verwenden
  • wegen der Verwechslungsgefahr keine Gefahrstoffe in Getränkeflaschen oder Lebensmittelgefäßen aufbewahren
  • beim Umgang Gefahrstoffen nicht essen, trinken, rauchen, keine Le-bensmittel oder Getränke am Arbeitsplatz lagern
  • für ausreichende Raumlüftung sorgen
  • wenn eine arbeitsmedizinische Pflichtvorsorge erforderlich ist, die Teilnahme der betroffenen Personen, vor Aufnahme der Tätigkeit und in wiederkehrenden Abständen, sicherstellen
  • gegebenenfalls arbeitsmedizinische Vorsorge anbieten
  • Hautschutzpläne erstellen

Personenbezogen

  • Teilnahme an den mindestens einmal jährlich stattfindenden Unterweisungen sicherstellen und dokumentieren
  • persönliche Schutzausrüstung, wie Handschuhe und Schutzbrille sowie gegebenenfalls Atemschutz tragen