Personenbezogene Gefährdungen

Für besonders schutzbedürftige Personen und Personengruppen werden die Gefährdungen personenbezogen beurteilt. Auf diese Gefährdungen wird die erforderliche arbeitsmedizinische Vorsorge abgestimmt: Wunsch-, Angebotsvorsorge werden angeboten, und die Pflichtvorsorge ist zwingend erforderlich.

Für den Fall, dass eine Mitarbeiterin ihre Schwangerschaft bekannt gibt, muss eine Gefährdungsbeurteilung für Schwangere und stillende Mütter vorliegen, die vorsorglich gemäß Mutterschutzgesetz erstellt wurde.

Sinnvoll kann eine individuelle Gefährdungsbeurteilung bei Reha-Fällen oder für chronisch kranke oder behinderte Beschäftigte sein. So können Sie beurteilen, ob diese Personen zusätzlich oder in erhöhtem Maß gefährdet oder belastet sind.

Wenn Jugendliche unter 18 Jahren, beispielsweise im Rahmen eines Praktikums, beschäftigt werden, muss vorher eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung vorgenommen werden, in die die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes eingehen.


Beispiele für Maßnahmen zur Risikoreduzierung

Reduzierung der Gesundheitsrisiken während der Schwangerschaft und Stillzeit:

  • Arbeit in der Nacht oder an Sonn- und Feiertagen ist nicht zulässig
  • Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes einhalten
  • Tätigkeiten mit Infektionsgefährdung oder mit CMR-Stoffen sind nicht zulässig
  • Raum zum Ausruhen beziehungsweise Stillen einrichten

Reduzierung der Gesundheitsrisiken für minderjährige Beschäftigte:

  • Erstuntersuchung und erste Nachuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz
  • Arbeitszeiten und Ruhezeiten nach den Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes einhalten
  • Erlaubte Tätigkeiten im Umgang mit biologischen Arbeitsstoffen und Gefahrstoffen sind genau definiert und für das Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich
  • Halbjährliche Unterweisungen bei unter 18-Jährigen

Reduzierung der Gesundheitsrisiken für Beschäftigte mit Behinderungen:

  • Barrierefreie Gestaltung der Arbeitsräume
  • Innendienst