Gefahrstoffe

Bei Behandlungen und Hygienemaßnahmen kommen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich mit potenziell gefährlichen Stoffen in Kontakt, die die Gesundheit schädigen können.

Gefahrstoffe in der Tiermedizin sind zum Beispiel:

  • Arzneimittel
  • Entzündbare Flüssigkeiten und Gase
  • Laborchemikalien
  • Desinfektions- und Reinigungsmittel

Die möglichen gesundheitsschädlichen Wirkungen reichen von sensibilisierend, reizend und ätzend bis giftig und krebserregend. Gefahrstoffe können durch Hautkontakt, die Atemwege oder durch Verschlucken auf den Körper einwirken. Dauer und Ausmaß der Exposition müssen so gering wie möglich gehalten werden. Dies gilt vor allem für Wirkstoffe, die giftig sind oder fruchtschädigend, erbgutverändernd oder krebserzeugend wirken. Dazu gehören unter anderem Antibiotika, Anabolika und Steinkohlenteerdestillate.

Gefahrstoffe können auch beim Umgang mit ungefährlichen Substanzen entstehen: Beispielsweise, wenn beim Mischen verschiedener Substanzen ätzende Reaktionsprodukte oder gefährliche Gase entstehen. Bei Unfällen mit flüssigem Stickstoff drohen Kälteverbrennungen. In geschlossenen Räumen besteht Erstickungsgefahr, wenn Stickstoff aus Behältern entweichen kann.

Lagerung von Gefahrstoffen

Bei der Lagerung von Gefahrstoffen müssen die stoffspezifischen Gesundheitsgefahren berücksichtigt werden, die bei einer unbeabsichtigten Freisetzung Gesundheitsschäden verursachen können. Lagerbehältnisse müssen regelmäßig einer Sichtprüfung auf Beschädigungen unterzogen werden. Bei flüssigen Gefahrstoffen muss mit Auffangwannen oder ähnlichen Maßnahmen verhindert werden, dass sie bei der Lagerung ungehindert auslaufen können.

Brand- und Explosionsgefahren

Einige Reinigungs- und Desinfektionsmittel sind entzündbar oder leicht entzündbar. Dämpfe können mit der Luft ein explosives Gemisch bilden, das heißt eine explosionsfähige Atmosphäre erzeugen. Hier müssen Maßnahmen zum Brand- und Explosionsschutz getroffen werden. Vor allem der Bereich unterhalb der Arbeitsplatte ist besonders gefährdet und muss daher frei von automatisch schaltenden Zündquellen wie beispielsweise einem Boiler, Durchlauferhitzer oder Kühlschrank sein.

Gefahrstoffe erfassen

Neben den Schutzmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen in den Arbeitsbereichen müssen auf betrieblicher Ebene die Rahmenbedingungen geschaffen und Verantwortlichkeiten festgelegt werden. Ein Gefahrstoffverzeichnis muss geführt werden, in dem alle potenziell gefährlichen Arbeitsstoffe im Betrieb erfasst sind. Ebenfalls müssen für den Umgang mit Gefahrstoffen Betriebsanweisungen erstellt werden, in denen angemessene Vorsichtsmaßnahmen festgelegt sind und anhand derer die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen unterwiesen werden können.

Orientieren Sie sich bei der Gefährdungsermittlung von giftigen, reizenden oder entzündbaren Flüssigkeiten und Gasen an den Sicherheitsdatenblättern. Hier finden Sie unter anderem Angaben über notwendige Schutzmaßnahmen bei Lagerung, Handhabung, Transport und Entsorgung.

Medikamente

Fertigarzneimittel sind nicht mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet. Auch Sicherheitsdatenblätter sind nicht vorhanden. Stattdessen finden Sie Hinweise auf mögliche Gefährdungen, wie zum Beispiel Sensibilisierungen, und Schutzmaßnahmen, oft nur in Datenbanken.

Substitution – ungefährlichere Alternativen prüfen

Prüfen Sie, ob sich gefährdende Arbeitsstoffe und -verfahren durch ungefährliche ersetzen lassen. Beispielsweise können die Arbeitsflächen statt mit einer Sprühdesinfektion mit einer Wischdesinfektion gereinigt werden.

Beispiele für Maßnahmen zur Risikoreduzierung

Technisch

  • Regelmäßige Substitutionsprüfungen zu Mitteln und Arbeitsweisen veranlassen
  • Gefahrstoffe nur in geeigneten Lagerräumen oder Sicherheitsschränken lagern
  • Lagerbehälter für flüssige Gefahrstoffe in einer Auffangwanne lagern, oder auf andere Art sicherstellen, dass flüssige Gefahrstoffe ungehindert auslaufen können

Organisatorisch

  • Verantwortlichkeiten und Verantwortliche festlegen
  • Gefahrstoffverzeichnis führen
  • Sicherheitsdatenblätter der Hersteller oder Lieferanten verfügbar halten
  • Betriebsanweisungen erstellen und Unterweisungen durchführen
  • Alle Behälter und Gebinde, die Gefahrstoffe enthalten, kennzeichnen
  • Gefahrstoffe nur in gekennzeichneten und nicht verwechselbaren Gebinden aufbewahren
  • Lagerbehälter einer regelmäßigen Sichtprüfung unterziehen
  • Zusammenlagerungsverbote beachten
  • Gefahrstoffe nicht mit Lebensmitteln zusammen lagern
  • Arzneimittel und Lebensmittel nicht zusammen in demselben Kühlschrank aufbewahren

Persönlich

  • Die jeweils erforderliche Schutzausrüstung tragen
  • Zu Gefahrstoffen unterweisen