Künstliche und natürliche Beleuchtung in Arbeitsräumen Die Lichtverhältnisse sind für die jeweilige Sehaufgabe geeignet
Licht darf nicht blenden oder bei beim Ablesen von Displays stören. Tageslicht trägt zum Wohlbefinden der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei.
Ungenügende Beleuchtung belastet die Augen. Zu wenig Licht kann auch das Unfallrisiko erhöhen, weil man Gefahrenstellen übersehen könnte. Starke Leuchtdichteunterschiede können dazu führen, dass eine eigentlich ausreichende Beleuchtung doch nicht mehr ausreicht, weil das Auge zu lange benötigt, um sich anzupassen.
Nicht homogene Ausleuchtung und Lichtfarben sowie flackernde Lampen wirken irritierend.
Beispiele für Maßnahmen zur Reduzierung der Gesundheitsrisiken
- Die Mindestbeleuchtungsstärke von 300 Lux darf am Arbeitsplatz nicht unterschritten werden; mindestens 500 Lux sind bei der Bildschirm- und Schreibtischarbeit sicherzustellen
- Soweit möglich, natürliches Tageslicht hereinlassen - andernfalls Beleuchtung optimieren, zum Beispiel durch eine hellere als die Mindestbeleuchtungsstärke, gleichmäßige indirekte Beleuchtung
- Die Beleuchtungsstärken auch an die Ansprüche der Beschäftigten anpassen (Alter, Sehbeeinträchtigung)
- Sonnenschutzvorrichtungen an Fenstern und Glastüren einrichten, um Blendung vermeiden zu können
- Gleichmäßige Ausleuchtung herstellen, starke Leuchtdichteunterschiede vermeiden
- Defekte Leuchtmittel zeitnah austauschen