Arbeitsschutz für Jugendliche
Beschäftigte und Azubis unter 18 sind durch das Jugendarbeitsschutzgesetz besonders geschützt. Beeinträchtigungen ihrer physischen und psychischen Entwicklung sollen so vermieden werden.
Limit für die Arbeitszeit
Sie können nicht davon ausgehen, dass Jugendliche die gleiche Belastbarkeit und Leistungsfähigkeit zeigen wie Erwachsene. Für Jugendliche gelten daher engere Grenzen für die tägliche und die wöchentliche Arbeit.
Beschränkungen der Arbeitszeit sind im Jugendarbeitsschutzgesetz geregelt. Einen Überblick finden Sie auf den "Sicheren Seiten" für das Friseurhandwerk zum Thema Jugendarbeitsschutz.
Liste: Jugendarbeitsschutz - Friseurhandwerk
Verbindliche ärztliche Untersuchungen
Vor Beginn des Beschäftigungsverhältnisses steht für Jugendliche eine ärztliche Erstuntersuchung an. Spätestens nach 14 Monaten ist eine Nachuntersuchung fällig. Treten gesundheitliche Probleme oder Warnzeichen auf, ist eine außerordentliche Nachuntersuchung erforderlich.
Jugendarbeitsschutzgesetz
Personenbezogene Gefährdungsbeurteilung und häufigere Unterweisungen
Es gilt zu berücksichtigen, dass Kenntnisstand, Lebenserfahrung und Risikobewusstsein bei Jugendlichen möglicherweise weniger ausgeprägt sind als bei erfahrenen Kolleginnen und Kollegen.
Für Jugendliche müssen Sie die Gefährdungen personenbezogen ermitteln und beurteilen und dabei den individuellen Entwicklungs- und Ausbildungsstand berücksichtigen.
Der Umgang mit kosmetischen Stoffen oder hautbelastenden Chemikalien soll möglichst vermieden oder begrenzt werden.
Die Unterweisungen zu Gefährdungen und Schutzmaßnahmen müssen bereits jedes halbe Jahr wiederholt werden.
Jugendarbeitsschutzgesetz