Arbeitsmedizinische Vorsorge Hauterkrankungen rechtzeitig vorbeugen

Friseurinnen und Friseure sind häufig von Hauterkrankungen an den Händen betroffen. Mit arbeitsmedizinischer Vorsorge können persönliche Gesundheitsrisiken oder drohende Hauterkrankungen bereits im frühen Stadium erkannt werden. So können Sie Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter rechtzeitig und optimal schützen.

Hautbelastende Tätigkeiten im Friseursalon sind beispielsweise Haare waschen und feuchte Haare schneiden. Auch alle Tätigkeiten, bei denen Friseure und Friseurinnen Handschuhe tragen, zählen zu den Feuchtarbeiten.

Arbeitsmediziniche Vorsorge: Empfohlen oder Pflicht?

Je nach Umfang und Dauer der hautbelastenden Tätigkeiten ist die arbeitsmedizinische Vorsorge Pflicht oder Angebot für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Vorsorge beinhaltet Arztgespräch und Beratung sowie eine arbeitsmedizinische betriebsärztliche Untersuchung.

Zwei bis vier Stunden tägliche Feuchtarbeit: Teilnahme empfohlen

Bieten Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die betriebsärztliche arbeitsmedizinische Vorsorge an.

Mehr als vier Stunden tägliche Feuchtarbeit: Teilnahme-Pflicht

Wer mehr als vier stunden täglich mit Feuchtarbeit beschäftigt ist, muss an der arbeitsmedizinischen Vorsorge teilnehmen.

Die gesetzliche Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz, und die konkreten Details sind in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge beschrieben.