Biologische Arbeitsstoffe: Infektionsgefährdung und Maßnahmen Infektionen oder berufsbedingte Allergien werden vermieden
Wegen der Ausbreitung des Coronavirus' ist die Gefährdungsbeurteilung zu ergänzen.
Neben allgemeinen Maßnahmen zur Risikoreduzierung sind hier der Schutz vor blutübertragbaren Infektionen und der Hautschutz beim Desinfizieren sowie bei anderen Hygienemaßnahmen wichtig.
In der Apotheke kommen die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen über den Kundenkontakt in der Offizin oder bei der Bestimmung von Laborwerten möglicherweise mit Krankheitserregern in Berührung. Da der Infektionsstatus der Kunden und Kundinnen nicht bekannt ist, muss immer von einem nennenswerten Infektionsrisiko ausgegangen werden. Entsprechende Schutzmaßnahmen sind zu treffen. Vor allem Hepatitis-B-, -C- und HI-Viren sind bei möglichem Kontakt mit Blut gefährdend. Influenzaviren oder Magen-Darm-Keime können über die Luft oder durch Kontakt übertragen werden.
Beispiele für allgemeine Hygienemaßnahmen zur Risikoreduzierung
- Getrennte Aufbewahrung von Straßen- und Arbeitskleidung einrichten
- Arbeitskleidung regelmäßig und nach Verschmutzung wechseln und reinigen
- Kontaminierte Arbeitskleidung nicht mit in Pausen- und Bereitschaftsräume nehmen
- Leicht zu reinigende und desinfizierbare Materialien für Arbeitsflächen wählen
- Hygieneplan erstellen
- Flächendesinfektionen durchführen
- Hautschutz- und Händehygieneplan erstellen
- Handwaschplatz mit fließendem warmen und kalten Wasser und mit möglichst berührungsfrei bedienbaren Armaturen sowie Einmalhandtüchern einrichten
- Handwaschplatz mit den im Hautschutz- und Händehygieneplan festgelegten Händereinigungs-, Händedesinfektionsmitteln und Hautpflegemitteln ausstatten
- Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen anweisen, keine Ringe an den Fingern, kein Schmuck und keine Armbanduhr an den Unterarmen zu tragen bei Tätigkeiten, die eine Händedesinfektion erfordern
- Medizinische Einmalhandschuhe in den benötigten Größen für Tätigkeiten mit Infektionsgefahr zur Verfügung stellen
- Potenziell infektiöse Materialien in verschließbaren, feuchtigkeitsbeständigen und deutlich gekennzeichneten Behältnissen entsorgen
- Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die Tätigkeiten mit Infektionsgefahr ausführen, die arbeitsmedizinische Vorsorge "Infektionsgefährdung" anbieten
- Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die dauerhaft unter erhöhtem Infektionsrisiko arbeiten, ist die arbeitsmedizinische Vorsorge verpflichtend
Schutzmaßnahmen gegen blutübertragbare Infektionen
- Sichere Instrumente zur Blutentnahme zur Verfügung stellen
- Ausreichend bemessenen und ausreichend beleuchteten Arbeitsplatz zur Blutentnahme und -untersuchung einrichten
- Durchstichsichere, flüssigkeitsdichte, bruchfeste und dicht verschließbare Entsorgungsbehältnisse für benutzte Instrumente zur Verfügung stellen
- Impfungen im Rahmen der arbeitsmedizinischen Vorsorge anbieten
- Geschlossene Kittel und medizinische Einmalhandschuhe tragen
- Verletzungen an potenziell kontaminierten Instrumenten unbedingt dokumentieren, beispielsweise im Verbandbuch
- Notfallplan mit Maßnahmen zur Postexpositionsprophylaxe erstellen
Hautschutz bei Belastungen durch Hygienemaßnahmen
- Nach geeignetem Ersatz für Reinigungs- und Desinfektionsmittel mit hohem Gefahrenpotenzial suchen
- Flächendesinfektion: Wischdesinfektion anstatt der Sprühdesinfektion durchführen
- Haushaltshandschuhe bei den üblichen Reinigungs- und Desinfektionsarbeiten tragen
- Hände bevorzugt desinfizieren und nur bei sichtbarer Verschmutzung waschen
- Tägliche Feuchtarbeit (hervorgerufen durch z.B. dauerhaftes Tragen von Schutzhandschuhen) eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin möglichst auf unter zwei Stunden begrenzen
- Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die mehr als zwei Stunden täglich Feuchtarbeit ausführen, die arbeitsmedizinische Vorsorge „Haut“ anbieten
- Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen, die mehr als vier Stunden täglich Feuchtarbeit ausführen, ist die arbeitsmedizinische Vorsorge "Haut" verpflichtend.