Eingaben zum Personalstand Ihrer Betriebsstätte (Betriebsgröße)
Die DGUV Vorschrift 2 zur betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung bietet drei unterschiedliche Betreuungsformen an. Welche Betreuungsform Sie nutzen können, wird durch den Personalbestand Ihres Betriebs bestimmt.
Bitte geben Sie die Anzahl der bei Ihnen beschäftigten Personen ein. (Berücksichtigen Sie dabei die durchschnittliche Arbeitzeit pro Woche.)
Als Beschäftigte gelten auch Personen, die nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz im Betrieb beschäftigt sind, ebenso Betreute in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) , wenn diese auch in der WfbM arbeiten.