Alle Beschäftigten haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz ohne Gefährdungen. Leider kommt es gerade dort, wo Menschen für andere Menschen tätig sind, häufiger zu Übergriffen - verbal wie körperlich.

Was können Betriebe tun, um Risiken zu minimieren? Handlungshilfen und weitere Angebote der BGW unterstützen sie dabei, eine Strategie zur Gewaltprävention und Nachsorge zu entwickeln und umzusetzen. In jedem Fall muss die Hilfe für Betroffene gesichert sein. Sie können auch auf die BGW zählen: Denn bei einem Übergriff auf Beschäftigte - egal ob am Arbeitsplatz oder auf dem Weg dorthin - handelt es sich um einen Arbeitsunfall.