Prävention von Aggressionen und Gewalt gegenüber Beschäftigten in der Notaufnahme Forschungsergebnisse und Praxistipps

Aggressionen und Gewalt in der Notaufnahme sind ein brisantes und komplexes Thema, das große Herausforderungen für alle Betroffenen mit sich bringt. Betroffen sind vor allem Beschäftigte in der Notaufnahme, die körperliche, verbale und nonverbale Gewalt durch Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen direkt erleben.

Gleichermaßen betrifft das Thema auch die Notaufnahme- und Krankenhausleitung sowie den Arbeitsschutz und die Präventionsdienste.

Grundlage des Berichts sind mehrere wissenschaftliche Studien, die im Zentralinstitut für Arbeitsmedizin und Maritime Medizin (ZfAM) und im Compentenzzentrum Epidemiologie und Versorgungsforschung bei Pflegeberufen (CVcare) vom Universitätsklinikum Hamburg Eppendorf (UKE) durchgeführt wurden. Dieses Projekt wurde finanziell von der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) gefördert.

Dieser stellt Strategien und Handlungshilfen für die Umsetzung von Maßnahmen zur Prävention von Gewalt in der Notaufnahme bereit. Ziel dabei ist es, wissenschaftlich fundiert über dieses Thema zu informieren, um einen verbesserten Umgang mit Aggressionen und Gewalt in der Notaufnahme anzuregen. Insgesamt wird die Sensibilisierung aller Beteiligten für die Problematik und die Schaffung eines allgemeinen Problembewusstseins angestrebt. Langfristig besteht das Ziel, Aktivitäten im Hinblick auf die Prävention, Intervention und Nachsorge von Aggressionen und Gewalt in Notaufnahmen zu stärken und Gewaltvorfälle zu reduzieren.

Im Speziellen wendet sich der Bericht an alle Mitarbeitenden in Notaufnahmen. Gemeint sind damit pflegerische und ärztliche Beschäftigte sowie beispielsweise auch Rettungsdienstpersonal, medizinische Fachangestellte, administratives Personal und Reinigungskräfte. Ebenso werden Mitarbeitende des Managements und der Krankenhausleitung angesprochen. Dieser Bericht versteht sich darüber hinaus als Arbeitshilfe für Akteurinnen und Akteure des Arbeitsschutzes in Krankenhäusern (z. B. Fachkräfte für Arbeitssicherheit) und für Aufsichtspersonen von Unfallversicherungsträgern und staatlichen Arbeitsschutzbehörden für die Beratung und Überwachung entsprechender Betriebe.