Notfallplan und Unterweisung
Primäres Ziel
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wissen sich bei Übergriffen und bedrohlichen Situationen planvoll zu verhalten.
Anforderungen an die Notfallplanung und Unterweisung
- Die Möglichkeit von Übergriffen oder des Auftretens kritischer Situationen und denkbare Eskalationsszenarien sind dem gefährdeten Personenkreis bekannt.
- Fluchtwegverläufe in sichere oder gesicherte Bereiche sind bekannt und gekennzeichnet.
- Alarmierungssysteme sind vorhanden und ihre Funktionsweise bekannt, wie zum Beispiel Personen-Notsignal-Anlagen, Lage der Notrufknöpfe.
- Das Verfahren zur Alarmierung in Richtung Pforte oder der Polizei ist geklärt.
- Die nach einem Übergriff zu informierenden Personen sind benannt und bekannt.
- Eine Ansprechperson für ein Auffanggespräch und kollegiale Erstbetreuung ist schnell erreichbar:
- Wundversorgung und Begleitung zu weiterer Behandlung sind sichergestellt.
- Es wird geklärt, ob die betroffene Person die Schicht beenden sollte oder fortsetzen kann, und, ob sie je nach Verfassung – auch im Hinblick auf ihre Verkehrstüchtigkeit – nach Hause begleitet oder das Abholen organisieren werden muss.
- Es ist sichergestellt, dass die Betroffenen bei den weiteren Schritten unterstützt werden.
- Das Angebot eines Nachsorgekonzepts und die Ansprechpersonen sind bekannt.
Die BGW bietet eine Förderung der Qualifizierung von kollegialen Erstbetreuerinnen und -betreuern an.