Notfallplan und Unterweisung

Primäres Ziel

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen wissen sich bei Übergriffen und bedrohlichen Situationen planvoll zu verhalten.

Anforderungen an die Notfallplanung und Unterweisung

  • Die Möglichkeit von Übergriffen oder des Auftretens kritischer Situationen und denkbare Eskalationsszenarien sind dem gefährdeten Personenkreis bekannt.
  • Fluchtwegverläufe in sichere oder gesicherte Bereiche sind bekannt und gekennzeichnet.
  • Alarmierungssysteme sind vorhanden und ihre Funktionsweise bekannt, wie zum Beispiel Personen-Notsignal-Anlagen, Lage der Notrufknöpfe.
  • Das Verfahren zur Alarmierung in Richtung Pforte oder der Polizei ist geklärt.
  • Die nach einem Übergriff zu informierenden Personen sind benannt und bekannt.
  • Eine Ansprechperson für ein Auffanggespräch und kollegiale Erstbetreuung ist schnell erreichbar:
    • Wundversorgung und Begleitung zu weiterer Behandlung sind sichergestellt.
    • Es wird geklärt, ob die betroffene Person die Schicht beenden sollte oder fortsetzen kann, und, ob sie je nach Verfassung – auch im Hinblick auf ihre Verkehrstüchtigkeit – nach Hause begleitet oder das Abholen organisieren werden muss.
    • Es ist sichergestellt, dass die Betroffenen bei den weiteren Schritten unterstützt werden.
  • Das Angebot eines Nachsorgekonzepts und die Ansprechpersonen sind bekannt.

Die BGW bietet eine Förderung der Qualifizierung von kollegialen Erstbetreuerinnen und -betreuern an.