Geeignete Bekleidung, Schuhe, Frisur und Schmuck

Primäres Ziel

Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen können sich einer gefährlichen Situation schnell entziehen und das persönliche Verletzungsrisiko wird ausreichend reduziert.

Anforderungen an die Unterweisung der Beschäftigten

  • Kleidung, Haare und Schmuck können nicht leicht gegriffen und die Personen daran festgehalten oder gezogen werden, zum Beispiel:
    • Keine losen Halstücher tragen.
    • Kleidung mit eher enganliegenden Kragen und Ärmeln tragen.
    • Lange Haare möglichst nicht offen und eher einen Dutt als einen Zopf tragen.
  • Festsitzende Schuhe mit rutschfester Sohle tragen.