Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Gefahrstoffen
Gefahrstoffe werden mit einprägsamen Warnzeichen gekennzeichnet, mit den Signalwörtern "Gefahr" oder "Achtung" sowie mit weiteren Sicherheitshinweisen beschrieben.
Nach einem weltweit einheitlichen System – dem Global Harmonized System of Classification and Labelling of Chemicals (GHS/CLP) – werden Stoffe in Gefahrenklassen eingestuft und mit einheitlichen Piktogrammen gekennzeichnet. Die Rechtsgrundlage für das GHS in Deutschland ist unmittelbar die europäische Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Chemikalien: Classification, Labelling an Packaging (CLP).
Bei eingestuften Gefahrstoffen ist die Lieferfirma für die Kennzeichung der Gebinde und Verpackungen und die Lieferung der Sicherheitsdatenblätter verantwortlich.
Vor den Gesundheitsgefahren und vor anderen häufigen, zum Beispiel physikalischen Gefahren durch Gefahrstoffe, warnen diese Piktogramme:
GHS-Warnzeichen für Gefahrstoffe
Gefahrenklassen, Gefahren- und Sicherheitshinweise
Insgesamt gibt es 28 Gefahrklassen: 16 physikalisch und chemische Gefahrenklassen, zehn Gesundheitsgefahrenklassen, zwei Umweltgefahrenklassen.
Die stoffspezifischen Gefahren werden in den internationalen H-Sätzen (Hazard Statements) und europäischen EUH-Sätzen beschrieben. Allgemeine und spezifische Sicherheitshinweise zu Prävention, Reaktion, Lagerung und Entsorgung werden in den P-Sätzen (Precautionary Statements) formuliert.