Artikel 3: Hilfe beim Umgang mit Gewalt und Aggression in der Pflege

Patient im Bett zeigt mit dem Finger auf eine Krankenschwester, die am Bett steht und abwehrend die Hände vor sich hält.

Die Beschäftigten in der Pflege haben Anspruch auf einen Arbeitsplatz ohne Angst und ohne Gefährdungen. Geeignete Schutzmaßnahmen, um Gewalt zu verhindern und Sicherheit zu schaffen, wirken zweifach: Sie liefern schnelle, professionelle Hilfe nach einem Gewaltvorfall und arbeiten präventiv, um die Anzahl der Gewaltvorfälle zu reduzieren und Kompetenzen für einen Umgang mit Gewaltereignissen aufzubauen. Die Unfallversicherungsträger und Unfallversicherungsträgerinnen, Kranken- und Pflegekassen unterstützen Sie bei der Umsetzung der Schutzmaßnahmen in die Praxis. | Zum Artikel (PDF)