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"Hand- und Hautschutz" – KoBrA-Factsheet Handlungshilfen zum Thema Hand- und Hautschutz in der Pflege 

Illustration: Logo der Kooperation Breitenumsetzung Arbeitsschutz in der Pflege Baden-Württemberg (KoBrA)

Initiiert, geprüft und aktualisiert von den Unfallversicherungs­trägern im Arbeitsschutz­netzwerk KoBrA BW, bündelt dieses digitale Factsheet Materialien, Informationen und Angebote zum Thema Hand- und Hautschutz in der ambulanten und stationären Pflege. Das Factsheet soll Sie bei Ihrer innerbetrieblichen Präventionsarbeit unterstützen.

Warum ist eine Beschäftigung mit dem Thema wichtig?

Die Haut ist unser größtes Organ und hat lebenswichtige Aufgaben. Sie schützt uns zum Beispiel vor schädlichen äußeren Einflüssen. Durch die Arbeit in der Pflege wird die Haut stark belastet. Ohne präventive Maßnahmen kann die Schutzfunktion der Haut beeinträchtigt werden, was weitere gesundheitliche Probleme wie Infektionen oder Allergien nach sich ziehen kann. 

In der Folge kann es zu erheblichen Ausfallzeiten kommen. In hartnäckigen Fällen müssen die Betroffenen trotz intensiver Behandlung sogar den Pflegeberuf aufgeben.

Aufgaben des Arbeitgebers

Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz durchführen, Schutzmaßnahmen ableiten und umsetzen, die im Wesentlichen Folgendes beinhalten:

  • Hautschutzplan aufstellen
  • Hautschutz und Hautpflege bereitstellen
  • Auswahl von Handschuhen, die für die jeweiligen Tätigkeiten geeignet sind
  • Auswahl von Desinfektions- und Reinigungsmitteln
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge
  • Unterweisung

Handlungshilfen

Wichtiger Hinweis

Wir weisen in diesem Zusammenhang eindrücklich darauf hin, dass die Aufzählung der Handlungsfelder nicht als abschließend angesehen werden kann! 

Da die betrieblichen Gegebenheiten sehr individuell sein können, hat der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung ist in jedem Fall auch die Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen geboten. Die digitalen Factsheets können den Prozess der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Es empfiehlt sich aber immer, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt/die Betriebsärztin beratend hinzuzuziehen und die Vertretung der Beschäftigten in den Prozess einzubinden. 

Sprechen Sie uns an:

BGW Bezirksstelle Karlsruhe

Unfallkasse Baden-Württemberg