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"Gefährdungsbeurteilung" – KoBrA-Factsheet Handlungshilfen zum Thema Gefährdungsbeurteilung in der Pflege

Illustration: Logo der Kooperation Breitenumsetzung Arbeitsschutz in der Pflege Baden-Württemberg (KoBrA)

Initiiert, geprüft und aktualisiert von den Unfallversicherungs­trägern im Arbeitsschutz­netzwerk KoBrA BW, bündelt dieses digitale Factsheet Materialien, Informationen und Angebote zum Thema Gefährdungsbeurteilung in der ambulanten und stationären Pflege. Das Factsheet soll Sie bei Ihrer innerbetrieblichen Präventionsarbeit unterstützen.

Warum ist eine Beschäftigung mit dem Thema wichtig?

Die Gefährdungsbeurteilung ist die Grundlage allen betrieblichen Handelns in Sachen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.

Eine Person in medizinischer Kleidung und eine weitere Person blicken gemeinsam auf ein Klemmbrett.

Mitarbeitende sind während ihrer Tätigkeiten den unterschiedlichsten Gefährdungen ausgesetzt. Die Gefährdungsbeurteilung hilft Ihnen auf systematische Weise diese Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und die erforderlichen Schutzmaßnahmen abzuleiten. Sie kann dabei helfen, längerfristige und kostenintensive Ausfälle durch Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu vermeiden. Die Dokumentation sorgt für Rechtssicherheit.

Aufgaben des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber hat gemäß Arbeitsschutzgesetz die Gefährdungen, denen die Beschäftigten während ihrer Arbeitszeit ausgesetzt sind, zu beurteilen und zu ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ist zu dokumentieren. 

In der Regel ist sie Aufgabe der Führungskräfte für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich. Unterstützt werden sie durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit, die Betriebsärztin/den Betriebsarzt und die Sicherheitsbeauftragten. Bei Änderungen im Arbeitsumfeld, im Regelwerk oder bei Unfällen und Erkrankungen ist die Gefährdungsbeurteilung zu überprüfen und bei Bedarf fortzuschreiben. Für die Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung sind sieben Schritte erforderlich.

Bild vergrößern Sieben Schritte der Gefährdungsbeurteilung illustriert in einem Kreisdiagramm.

Sieben Schritte der Gefährdungs­beurteilung

  • Schritt 1: Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen
  • Schritt 2: Gefährdungen ermitteln
  • Schritt 3: Gefährungen beurteilen
  • Schritt 4: Maßnahmen festlegen
  • Schritt 5: Maßnahmen durchführen
  • Schritt 6: Wirksamkeit überprüfen
  • Schritt 7: Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Handlungshilfen

Wichtiger Hinweis

Wir weisen in diesem Zusammenhang eindrücklich darauf hin, dass die Aufzählung der Handlungsfelder nicht als abschließend angesehen werden kann! 

Da die betrieblichen Gegebenheiten sehr individuell sein können, hat der Unternehmer im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die mit der Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu ermitteln, zu bewerten und notwendige Schutzmaßnahmen abzuleiten. Im Rahmen des Prozesses der Gefährdungsbeurteilung ist in jedem Fall auch die Überprüfung der Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen geboten. Die digitalen Factsheets können den Prozess der Gefährdungsbeurteilung unterstützen. Es empfiehlt sich aber immer, die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt/die Betriebsärztin beratend hinzuzuziehen und die Vertretung der Beschäftigten in den Prozess einzubinden. 

Sprechen Sie uns an:

BGW Bezirksstelle Karlsruhe

Unfallkasse Baden-Württemberg