Gefahrstoffrechtliche Kennzeichnung von Arzneistoffen in der Tumortherapie

Artikelnummer: BGW 09-19-008

Antineoplastische und immunmodulierende Arzneimittel sind unverzichtbarer Bestandteil der modernen Tumortherapie. Dabei handelt es sich um Arzneimittel, die u.a. krebserzeugende, keimzellmutagene und repropruktionstoxische (CMR) Wirkungen haben können. Ob von einem Arzneimittel eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten ausgeht, ist in der Regel nicht ohne weiteres ersichtlich, da für Arzneistoffe keine gefahrstoffrechtliche Kennzeichnungspflicht besteht. Doch sind diese Informationen notwendig, um eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen.

Aus diesem Grund hat die BGW in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Deutscher Krankenhausapotheker (ADKA) die Gefahrstoffeigenschaften der derzeit in Deutschland überwiegend in der Tumortherapie eingesetzten Arzneistoffe evaluiert und in einer Liste zusammengestellt. Dabei handelt es sich um Arzneimittel der ATC-Gruppen L01, L02 und L04.

Die Liste der Arzneistoffe bietet eine Hilfestellung bei der Informationsermittlung und ist so Ausgangspunkt für die betriebliche Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Gefahrstoffverordnung bzw. TRGS 525 Nummer 5.1. Mit den angeführten Angaben zu den Arzneistoffen können unter Berücksichtigung der Expositionsbedingungen und der konkreten Arbeitsumstände vor Ort Gefährdungen ermittelt werden, um im Anschluss Schutzmaßnahmen festzulegen.

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