Die betriebliche Interessenvertretung im Arbeitsschutz Ziele, Rechte und Aufgaben

Artikelnummer: BGW 04-06-116

Betriebsräte und Mitarbeitendenvertretungen haben Aufgaben im Arbeitsschutz. Welche Gestaltungsmöglichkeiten haben sie und welche Rechte bei der Umsetzung? Und wie kann man sich auf diese Aufgabe vorbereiten?

Mehrere Millionen Menschen in Deutschland arbeiten im Gesundheitsdienst, in sozialen Berufen oder in Unternehmen im Bereich Beauty und Wellness. Die Tätigkeiten erfordern einen hohen persönlichen Einsatz und bringen unter Umständen Unfallrisiken oder akute Gesundheitsgefahren mit sich.

Die Interessenvertretungen setzen sich für die Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen im Betrieb ein. Im privatwirtschaftlichen Sektor nimmt der Betriebsrat diese Aufgabe wahr. In Einrichtungen mit kirchlicher Trägerschaft ist es die Mitarbeitervertretung, kurz: MAV.

Als Interessenvertretung ist es Ihre Aufgabe, die Rechte der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zu schützen. Unter anderem müssen die Beschäftigten ihrer Arbeit sicher und gesund nachgehen können.