Gesundheitsgefahren für das Personal bei der Abfallentsorgung in Krankenhäusern und Entsorgungsbetrieben Abschlussbericht
Bei der Begehung der Krankenhäuser zeigten sich Defizite unter anderem bezüglich des Vorhandenseins von Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, bei der betriebsärztlichen Betreuung, der Gestellung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) und des Zustandes der Pausenräume für das Abfallsammelpersonal. Weitere Defizite lagen vor hinsichtlich der Qualifikation der Abfallbeauftragten und der ihnen zur Erfüllung der Aufgaben zur Verfügung stehenden Zeit, der Deklarierung der Abfälle, der Schulung des Abfalltransportpersonals, der Reinigung von Mehrwegbehältern und Transportwagen, der Lagerung der Abfälle an den Sammelstellen und des Einsatzes von Sharp-Behältnissen.
Im Abschlussbericht werden Konsequenzen und Empfehlungen für die betriebliche Praxis abgeleitet, beispielsweise in Bezug auf
- die Pflichten des Unternehmers bzw. der Unternehmerin (zum Beispiel Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung erstellen),
- den Abfallbeauftragten (zum Beispiel schriftlich bestellen, frühzeitig Qualifikation erwerben, ausreichendes Zeitkontingent, regelmäßige Begehungen),
- das Transportpersonal (beispielsweise wiederkehrende Schulungen),
- den Arbeitsschutz (PSA, Pausenräume mit Waschplätzen) et cetera.