PIN anzeigen (UV-Meldeverfahren)

Für das Meldeverfahren zur Unfallversicherung (UV-Meldeverfahren) benötigen BGW-Mitgliedsbetriebe eine PIN. Diese können Sie unter "Meine BGW" jederzeit selbst abrufen.

So gehen Sie vor

Um den Service zu nutzen, ist ein Login (mit Registrierung) unter "Meine BGW" auf bgw-online.de erforderlich. Nach erfolgreichem Login wählen Sie im Menü auf der linken Seite "Mein Unternehmen" aus.

Zusätzlich benötigen Sie eine Freischaltung mit einem Freischaltcode. Diesen können Sie unter "Mein Unternehmen" anfordern (nur online und nicht telefonisch). Die BGW verschickt Freischaltcodes lediglich an die an Personen mit der Rolle Hauptbenutzer oder Hauptbenutzerin und aus Sicherheitsgründen ausschließlich direkt per Post an die Unternehmensanschrift. Mit dem Freischaltcode erhalten Sie Erläuterungen zum weiteren Vorgehen.

Sie müssen den Freischaltcode nur einmal unter "Mein Unternehmen" hinzufügen. Um die Services dauerhaft zu nutzen, ist zum Schutz Ihrer persönlichen Daten zusätzlich eine 2-Faktor-Authentifizierung erforderlich.

Die Freischaltung von Steuerberatern und Steuerberaterinnen oder anderen Bevollmächtigten kann ausschließlich durch den Hauptbenutzer oder die Hauptbenutzerin des Unternehmens erfolgen. Näheres erfahren Sie in unseren FAQ zu "Mein Unternehmen".

Wenn Sie den Freischaltcode nicht nutzen, verfällt dieser nach 60 Tagen.

Freischaltcode anfordern oder eintragen (mit Login/Registrierung)

PIN verwenden

Die PIN wird für das Meldeverfahren zur Unfallversicherung (UV-Meldeverfahren) benötigt. Dieses Verfahren dient auch der Abgabe des digitalen Lohnnachweises. Es ist Bestandteil des DEÜV-Meldeverfahrens zur Sozialversicherung.

Die BGW hat allen Unternehmen im November 2016 ihre Zugangsdaten zum Meldeverfahren inklusive PIN zugeschickt – bei einer Neuanmeldung als BGW-Mitglied nach diesem Datum entsprechend später.