Unbedenklichkeitsbescheinigung anfordern
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung fordern Sie am einfachsten online an. Hierfür steht ein Service unter "Meine BGW" zur Verfügung.
Mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung weisen Sie nach, dass Ihr Unternehmen ein BGW-Mitgliedsbetrieb ist und aktuell keine Zahlungsrückstände bestehen. Eine solche Bescheinigung wird häufig von potenziellen Auftragnehmern bei der Abgabe von Angeboten verlangt.
So gehen Sie vor
Um den Service zu nutzen, ist ein Login (mit Registrierung) auf bgw-online.de erforderlich. Zusätzlich benötigen Sie eine Freischaltung mit einem Freischaltcode. Diesen können Sie unter „Meine Unternehmen“ anfordern (nur online und nicht telefonisch). Die BGW verschickt die Freischaltcodes per Post an die Unternehmensadresse.
Sie müssen den Freischaltcode nur einmal unter „Meine Unternehmen“ hinzufügen, um die Services dauerhaft zu nutzen. Steuerberater und Steuerberaterinnen oder andere Bevollmächtigte können mit nur einem Login (mit Registrierung) die Freischaltcodes von mehreren Mitgliedsunternehmen eintragen, um für diese die Services zu nutzen.
Wenn Sie den Freischaltcode nicht nutzen, verfällt dieser nach 60 Tagen.