Was ist zu tun?

Die Gefährdungsbeurteilung ist nach wie vor Dreh- und Angelpunkt aller Maßnahmen. In ihrem Rahmen sind – basierend auf der DGUV Vorschrift 1 und dem Arbeitsschutzgesetz – erforderliche Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren zu treffen.

In der Gefährdungsbeurteilung müssen vom Arbeitgeber beziehungsweise von der Arbeitgeberin eigenverantwortlich auch Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2-Infektionen festgelegt und fortgeschrieben werden. Für Beschäftigte besteht eine erhöhte Gefährdung, an Covid-19 zu erkranken, wenn sich mehrere Personen gemeinsam in Innenräumen aufhalten oder bei gesichtsnahen Tätigkeiten mit Abstand unter 1,5 Metern. Die Wahrscheinlichkeit einer SARS-CoV-2-Infektion erhöht sich bei räumlicher Enge und schlechter Belüftung.