Wann ist die Pflichtenübertragung sinnvoll?

In kleineren Unternehmen sind Unternehmerinnen und Unternehmer in der Regel nah am betrieblichen Alltag und können selbst die erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen ergreifen. In größeren Unternehmen mit mehreren Abteilungen, Betriebsstätten oder Filialen ist es sinnvoll, unternehmerische Aufgaben an Führungskräfte zu delegieren.

Eine Pflichtenübertragung ist auch sinnvoll, wenn bei einem Unternehmen in Form einer juristischen Person mehrere vertretungsberechtigte natürliche Personen existieren, zum Beispiel Vorstandsmitglieder, Geschäftsführerinnen oder vertretungsberechtigte Gesellschafter.